…Juni 2012, RV/1431-L/11, bereits ausgeführt, dass die in den erläuternden Bemerkungen genannten Beispiele zeigten, dass unter Vorjahresbezügen lediglich Bezüge gemeint sein könnten, denen eine vom Arbeitnehmer im Vorjahr erbrachte Leistung zugrunde liege, auf deren Gegenleistung, das Entgelt, der Arbeitnehmer bereits im Vorjahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Mai 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 24. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 6. September 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
19.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988) Rz 1117: Die Begünstigungen des §§ 67 Abs. 1, 2, 6 und 8 EStG 1988 67 Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 EStG 1988 kommen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern in Betracht. Werden sonstige…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bfadr, vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Wirtschaftstreuhänder, 1010 Wien, Annagasse 3A, vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 17. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertr., über die Beschwerde vom 05.06.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 04.06.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 6. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 6. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 23.03.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom16.03.2023, betreffend Einkommensteuer 2021 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 10. September 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Mag. Ghesla Steuerberater GmbH, Kirchstraße 32, 6923 Lauterach, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2015…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseD1, vertreten durch Winner & Wieser KEG, 5700 Zell am See, Saalfeldnerstraße 14, vom 31. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See, vertreten durch Mag. Siegfried Moser, vom 23. August 2007 betreffend die…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
22.1 Wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z 1 EStG 1988) Rz 6602: Unter den Begriff der wiederkehrenden Bezüge fallen insb. Rentenzahlungen, Zuschüsse und sonstige Vorteile, die auf einem besonderen, einheitlichen Verpflichtungsgrund oder zumindest auf einem einheitlichen Entschluss (somit nicht auf einem immer wieder neu begründeten Anspruch…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
8.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr Rz 642: Als "kurze Zeit" im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 79 Abs. 1 EStG 1988 von einem Zeitraum von bis zu 15 Tagen ausgegangen werden…
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vom 15. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 4. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…