IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Andrea Wimmer-Bernhauser, sowie die fachkundigen Laienrichter Albert Scheiblauer MLS und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache der ***1*** - GmbH, vormals ***2*** GmbH, nunmehr ***3***, vertreten durch…
…Inland in das Drittlandsgebiet verlagert, wenn das gestellte Personal im Drittland eingesetzt wird. 3a.14.9. Verzichtsleistungen betreffend Rechte Randzahl 642f: derzeit frei 3a.14.10. Verzicht auf Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Randzahl 642g: derzeit frei 3a.14.11. Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände…
14.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 14.6.1 Allgemeines Rz 4830: Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind - auch wenn sie auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen - Fälle der Einkommensverwendung und können als solche…
22.2.5 Beispiele Rz 6611: Unter den Begriff der Leistung bzw. Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 fallen beispielsweise: Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen Die Vermietung eines einzigen Motorbootes, weil davon ausgegangen werden kann, dass eine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit allenfalls…
19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch STB, Adr2, über die Beschwerde vom 08.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 27.08.2014, Steuernummer, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht…
10.8.2.2 Gehaltsumwandlung Rz 759: Keine Beiträge des Arbeitgebers, sondern solche des Arbeitnehmers liegen vor, wenn sie ganz oder teilweise an Stelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf die jeweils ein Anspruch besteht, geleistet werden. Hinsichtlich eines derartigen Arbeitnehmerbeitrages liegt ein…
40.9.3 Ausgeschlossene Leistungen Rz 1346: Bei Pensionszusatzversicherungen sind Rückkauf und die Erbringung von Kapitalleistungen im Todesfall absolut ausgeschlossen. Auch die Kapitalabfindung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Barwert übersteigt nicht den Betrag im Sinne des §§ 1 Abs. 2 Z 1 Pensionskassengesetz 1 Abs…
Dienstleistung Rz 6832: Wird das Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen erst bei Ende des Dienstvertrages eingefordert, liegt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 32 Z 1 lit. b EStG1988 vor. Dienstleistungsvertrag Rz 6833: Werden wegen der Nichterfüllung von Dienstleistungs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
Veränderungen, organisatorische Rz 6876: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Veränderungen, rechtliche Rz 6877: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Verdienstentgang Rz 6878: Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit…
Schmerzengeld Rz 6867: Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…
…07.07.2017 rückt er hingegen von seiner bisher vertretenen Meinung ab, stellt die Steuerpflicht in Frage und beantragt in seinem Hauptbegehren von der Besteuerung der Verzichtsleistung zur Gänze abzusehen. Im gegenständlichen Fall steht außer Streit, dass - der Beschwerdeführer nach seinem am xy1987 verstorbenen Vater…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
23.2.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 Rz 6815: Während bei der "Aufgabe einer Tätigkeit" diese endgültig nicht mehr ausgeübt wird, genügt für die "Nichtausübung einer Tätigkeit" ein zeitlich begrenztes Nichttätigwerden. Das Entgelt fällt unter die Steuerbegünstigung des…
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…
9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
13.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988§ 41 Abs. 2a EStG 1988) Rz 912e: Gemäß §§ 41 Abs. 2a EStG 1988 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung…