RIS AI
6 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5289–529316.2.12 Vervielfältigungstheorie
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…geht dann verloren, wenn die Zahl der Mitarbeiter und der Aufträge besonders groß ist und deshalb die Aufträge nicht mehr von den freiberuflich vorgebildeten Berufsangehörigen eigenverantwortlich bearbeitet werden können. Rz 5293: Bei den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gilt die uneingeschränkte Vervielfältigungstheorie. Demnach macht die…

UFSW RV/2610-W/09Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei nicht unterrichtender Tätigkeit des Fahrschuleigentümers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…oben beschriebenen fehlenden persönlichen Voraussetzungen gem. KFG - für das Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb für die Fahrschule A. vorgebracht: Das Finanzamt ist zwar der in der Literatur und Rechtsprechung vertretenen "eingeschränkten Vervielfältigungstheorie" gefolgt, und in seinem BP-Bericht angeführt und auch festgestellt, dass daraus folge…

EStR 2000 Rz 5227–523616.2.4 Krankenanstalten
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…Praxis und insbesonders danach, ob der Arzt bzw. die Ärzte eigenverantwortlich, leitend und persönlich tätig werden (eingeschränkte Vervielfältigungstheorie). Rz 5229: Gewerbliche Einkünfte liegen vor, wenn neben dem Heil- bzw. Forschungszweck aus der Beherbergung und Verpflegung der Kranken ein besonderer Gewinn angestrebt wird, der Betrieb der…

EStR 2000 Rz 526616.2.9a Vermögensverwaltende Tätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Vermögens. Die Verwaltung des eigenen Vermögens (§ 32 BAO) führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für die Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit gilt die uneingeschränkte Vervielfältigungstheorie (vgl. Rz 5293). Rz 5266b: Die Verwaltung fremden Vermögens muss Hauptzweck der Tätigkeit sein, Vermögensverwaltung…

EStR 2000 Rz 5831–584719.1.3 Zuordnung zu den Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Vermögen iSd § 22 Z 2 EStG 1988 verwaltet, ist gewerblich tätig, wenn ein Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist. Rz 5846: Für freiberufliche Mitunternehmerschaften gilt die eingeschränkte Vervielfältigungstheorie. Danach darf sich die Mitunternehmerschaft fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, solange die Gesellschafter leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben. Die Gesellschafter…

UFSW RV/1706-W/06Keine Begünstigung gem. § 11a EStG 1988 bei Erzielung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2006

…Überwiegen kann keine sachliche Rechtfertigung für die (Nicht-) Anwendbarkeit des § 11a EStG 1988 bilden. Berufsrechtliche Sondervorschriften, Vertretung im Verhinderungsfall und die Grundsätze der "eingeschränkten Vervielfältigungstheorie" zeigen das Gegenteil. Soll es beispielsweise sachlich gerechtfertigt sein, bei einer Mitunternehmerschaft im Bereich der freien Berufe die Anwendbarkeit des …