Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F. GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 1999 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Vorlageantrag wird zurückgewiesen. Rechtsbelehrung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ginthoer & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Zurückweisung der Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 für den Zeitraum 01-12/2001 entschieden: Die…
…den Betrieb der Anlage – aus wessen Verschulden (ausgenommen dem des NG und der diesem zuzurechnenden Personen) auch immer - entstehen, ersetzt werden. Durch die ausdrücklich vereinbarte Verschuldensunabhängigkeit wird somit sichergestellt, dass der NG auch Schäden ersetzt bekommt, für die er keine gesetzlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der Bf…
…den Betrieb der Anlage – aus wessen Verschulden (ausgenommen dem des NG und der diesem zuzurechnenden Personen) auch immer - entstehen, ersetzt werden. Durch die ausdrücklich vereinbarte Verschuldensunabhängigkeit wird somit sichergestellt, dass der NG auch Schäden ersetzt bekommt, für die er keine gesetzlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der Bf…
…den Betrieb der Anlage – aus wessen Verschulden (ausgenommen dem des NG und der diesem zuzurechnenden Personen) auch immer - entstehen, ersetzt werden. Durch die ausdrücklich vereinbarte Verschuldensunabhängigkeit wird somit sichergestellt, dass der NG auch Schäden ersetzt bekommt, für die er keine gesetzlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der Bf…
…beantwortet wird. Das Erkenntnis löst keine (ungeklärten) Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Es tangiert nur Rechtsfragen (verfahrensbezogene Prüfung der Wiederaufnahmegründe, Verschuldensunabhängigkeit der Betrachtung), die von Lehre und Rechtsprechung widerspruchsfrei beantwortet werden. Im Übrigen hing der Beschwerdefall von der Lösung von nicht über den Einzelfall hinausgehenden Sachverhaltsfragen…
…zu untersuchen. Soweit ersichtlich wären vom Finanzamt bisher keine derartigen Haftungsbescheide erlassen worden. Von dieser verschuldensabhängigen Verantwortlichkeit der Geschäftsführer sei aber die Lohnsteuerpflicht der Bezüge und die damit verbundene verschuldensunabhängige Haftung der Beschwerdeführerin zu trennen (vgl. zur Verschuldensunabhängigkeit dieser Haftung z.B. Hofstätter/Reichel, EStG, …
…Aufgrund dieser - vom Grundprinzip der §§ 1295 ff. ABGB abweichenden –Verschuldensunabhängigkeit wird von der herrschenden Ansicht auch zumindest eine Wurzel des § 1333 ABGB im Bereicherungsrecht angesiedelt. Schon bisher entfaltete nach gesicherter Rechtsprechung § 1333 ABGB zudem keine Sperrwirkung: Der Geschädigte kann den Verzugsschaden schon dann geltend machen…
…RV/1980-W/03, 10.07.2003, RV/0953-W/03). Wegen der Verschuldensunabhängigkeit der Festsetzung der Anspruchszinsen ist es daher entgegen der Rechtsansicht des Bw ohne Bedeutung, warum ein Bescheid erst so spät erlassen worden ist. Eine lange Verfahrensdauer ist unmaßgeblich (UFS 15.07…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Anwaltskanzlei ***X***, über die Beschwerde vom 1. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022, mit dem die Haftung für aushaftende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Ing. A.B., Adresse1, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. A.H., vertreten durch Dr. Andreas Ceconi, Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Mai 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. K.L in der Beschwerdesache F.H vertreten durch P.F Rechtsanwälte GmbH, A.Str 11/3/4, St gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 26.01.2012 betreffend Haftung gemäß § 9 Bundesabgabenordnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden **V**, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter **L1** und **L2** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Andreas Köninger Wirtschaftprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Schottenfeldgasse 71/1/9, 1070 Wien, über die Beschwerde…
1. Persönliche Haftungen Haften im Sinn der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann (Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Philipp Arthur Igali-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34 Tür 12A, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. September 2019 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Igaly-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…