11.11 Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 EStG 1988) Rz 809: Für Pensionisten tritt an die Stelle des Verkehrsabsetzbetrages ein jährlicher Pensionistenabsetzbetrag, der bis zu einer bestimmten Höhe von zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften zusteht und sich zwischen der oberen und unteren Grenze der Pensionseinkünfte gleichmäßig einschleifend…
…Für das Jahr 2013 wurde ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag im Einkommensteuerbescheid 2013 iHv von 59,59 € berücksichtigt, der wie folgt berechnet wurde Obergrenze für Verschleifung 25.000,00 € abzgl. laufende Pensionseinkünfte 24.604,56 € = 395,44 € x 764,00 €/5…
…wurde der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag in Höhe von 764,00 € auf 2,41 € eingeschliffen. Das entspricht der geltenden Rechtslage. | Berechnung | | | Obergrenze für Verschleifung | 25.000,00 € | | abzgl. laufende Pensionseinkünfte | 24.984,00 € | | …