…Die Anführung der ehemaligen Gesellschafter der JG m.b.H. & Co als Bescheidadressaten bewirkte daher keine rechtswirksame Bescheiderlassung (z.B. VwGH Beschluss vom 24.2.1998, 95/13/0269). Dem Finanzamt Bregenz ist jedoch zuzustimmen, dass die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung zwar das Bestehen eines…
…Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO-Kommentar³, § 273 Tz. 6). Eine Berufung gegen ein als "Haftungsbescheid" bezeichnetes Schriftstück einer zum Zeitpunkt der Erlassung nicht existenten Behörde ist somit zurückzuweisen. Linz, am 2. November 2006
…Haftungsbescheides. Es sei "im gesamten Verfahren" nicht einmal ausgeführt worden, um welche konkreten Steuer- oder Abgabenschulden es sich handle. Die Wiedergabe von Pauschalsummen ermögliche es ihm nicht, die zu den Abgabenarten unter Anführung einer Jahreszahl angeführten Beträge zu überprüfen. Er habe die gesamte Lohnverrechnung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. O in der Beschwerdesache C, R, P 7, vertreten durch T Rechtsanwälte - Partnerschaft OG, M.Str 21, G, gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 3. M 201x, betreffend Haftung gemäß § 12 Bundesabgabenordnung (BAO…
…erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Daher ist für die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 4. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 4. Juli 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs…
…sodass die am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung des Abgabenrückstandes der Fa. V-GmbH rechtswirksam ist. Am Abgabenkonto der Primärschuldnerin haftet daher nunmehr kein Rückstand aus. Die Geltendmachung einer Haftung setzt unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und diese noch nicht erloschen ist (vgl…
…entrichtet werden. Die Haftungsinanspruchnahme setzt daher die Stellung als Vertreter, das Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Uneinbringlichkeit, die Verletzung abgaben-rechtlicher Pflichten durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt…
…Umsatzsteuer im Haftungsweg zu Recht vorgeschrieben. Die als Berufung eingebrachte Beschwerde war daher – wie im Spruch ersichtlich – abzuweisen. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
…Geschäftsführer der Abgabepflichtigen laut Eintragung im Firmenbuch von 9. November 1999 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 19. Jänner 2010 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin…
Das gegenständliche Erkenntnis beruht auf der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und hatte die Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen im Einzelfall und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Wien, am 26. August 2021
…Stellungnahmen bereits ausgeführt, die abgabenrechtlichen Belange der Primärschuldnerin von zwei Fachleuten wahrgenommen worden seien. Eine Verpflichtung des Bf, trotzdem die Umsatzsteuerpflicht oder die Zeichnungsberechtigung von Konten zu prüfen, würde jede Ressortverteilung ad absurdum führen. Das Ermessen sei im Haftungsbescheid insofern falsch geübt worden, als das…
…Abgabenangelegenheiten zugerechnet werden, sodass er folgerichtig lediglich im Ausmaß eines Drittels der Abgabenverbindlichkeiten zur Haftung herangezogen wird. Die Inanspruchnahme erfolgte daher auch im Rahmen des Ermessens zutreffend, sodass der Beschwerde ein Erfolg zu versagen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt…
…dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt nach wie vor ausgesetzt. Eine Haftungsinanspruchnahme während einer aufrechten Aussetzung der Einhebung ist unzulässig (vgl. Ritz/Koran, BAO8, § 224 Rz 5, VwGH 28. Oktober 2014, Ro 2014/13/0035). Eine Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers für die L 2012 und 2014…
…abgabenrechtlichen Pflichten Einfluss genommen hat, sind die Vorbringen in sich widersprüchlich. Das Vorbringen, dass die Gesellschaft immer einen bestellten Geschäftsführer gehabt habe, erweist sich im Hinblick auf die Eintragungen im Firmenbuch als falsch. Darüber hinaus wird im Schriftsatz der Berufung selbst vorgebracht, dass im haftungsrelevanten…
…mit der gegenständlichen Entscheidung die Haftung auf die Kapitalertragsteuern eingeschränkt wurde. Dabei handelt es sich um Abgaben, die zwar von der Gesellschaft einzubehalten und abzuführen gewesen wären (wegen der Nichtbeachtung dieser abgabenrechtlichen Pflichten haftet der Beschwerdeführer auch für diese Abgaben), deren Schuldner aber der Beschwerdeführer…
…und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits lagen somit etwa drei Jahre bzw. weniger als ein Jahr. Nach ho. Ansicht kann in diesem Fall keine Rede von einem "langen Zeitabstand" sein, sodass unter diesem Aspekt eine Minderung der Haftungsschuld einer Ermessensüberschreitung gleichkäme. Da der Abgabenausfall…
…betreffend Haftung gemäß § 9 BAO beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23.04.2013 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 9 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der M…
…schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der Konkurseröffnung. Vertreterstellung Beim Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Primärschuldnerin handelt es sich um einen Vertreter gemäß § 80 Abs. 1 BAO. Er kommt daher grundsätzlich als Haftungsschuldner in…
…Darin führte das Finanzamt aus, dass die Haftung aufgrund einer Überrechnung in Höhe von € 600,-- auf € 300,-- einzuschränken sein werde. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Aufgrund der Verfügung des GV-Ausschusses des BFG vom 10. Oktober 2017 wurde das gegenständliche…