…zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung zu gewähren ist, vom Vereinsausschuss aufgrund eines in den Vereinsstatuten detailliert geregelten Verfahrens nach freiem Ermessen getroffen wird. Unterliegen die von den Mitgliedern der Bw. gezahlten Beiträge bzw. Umlagen des Jahres…
…zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung zu gewähren ist, vom Vereinsausschuss aufgrund eines in den Vereinsstatuten detailliert geregelten Verfahrens nach freiem Ermessen getroffen wird. Unterliegen die von den Mitgliedern der Bw. gezahlten Beiträge bzw. Umlagen der Jahre…
…zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung zu gewähren ist, vom Vereinsausschuss aufgrund eines in den Vereinsstatuten detailliert geregelten Verfahrens nach freiem Ermessen getroffen wird. Die von den Mitgliedern der Bw. gezahlten Beiträge bzw. Umlagen der Jahre 2005…
9 Anhang 9.1 Musterstatuten und Formulare 9.1.1 Musterstatuten Rz 866: Verwendung der Musterstatuten: Bitte löschen Sie jeweils das Nichtzutreffende im Text, ergänzen Sie den Text an den vorgesehenen Stellen und löschen Sie dann die Fußnoten und Hinweise. Damit der Verein "offiziell" entsteht…
…Die Gewährung der Unterstützung und die Bemessung ihrer Höhe lag im freien, beim Schiedsgericht nicht anfechtbaren Ermessen des Vereinsausschusses. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Unterstützung bestand nicht: „….Die im vorliegenden Fall zur Versicherungssteuer herangezogenen Beiträge sind nicht auf Grund eines Versicherungsvertrages bezahlt worden…
1 Allgemeiner Teil Vereine Rz 1: Die Ausführungen der Vereinsrichtlinien sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat…
1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Angelegenheit des aufgelösten Vereins Bfer Bf Club FA (Beschwerdeführer), und Finanzamt Österreich als Gesamtrechtsnachfolger des Finanzamtes ***1*** FA über die Beschwerde vom 6.12.2018 gegen die als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes ***1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Vereins A, in B, vom 8. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 6. August 2018 betreffend die Zurückweisung von Anträgen um Aussetzung der Einhebung gem. § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) beschlossen…
Ein inländischer, gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf vertreten durch V, gegen den Haftungsbescheid des FA Braunau Ried Schärding vom 29.04.2013 zu StNr. XY zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der Haftungsbescheid vom 29.04…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald über die Beschwerde des Vereines ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt vom 26. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 24.11.2023 über die Festsetzung von Gebrauchsabgabe in Höhe von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache BF, vertreten durch M.S.Wirtschaftstreuhand GmbH, Prinz Eugen-Straße 42, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 09.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch Woditschka & Pichler Wirtschaftstreuhand GmbH, Bahnstraße 26, 2130 Mistelbach, gegen die Bescheide des Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 31.10.2003, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1998 bis 2001, beschlossen…
5 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben Rz 677: Für die Erhebung von Gebühren, Verkehrsteuern und GlücksspielabgabenVerkehrsteuern ist das Finanzamt für Gebühren, VerkehrsteuernÖsterreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 und GlücksspieliVm § 61 Abs. 2 Z 2 BAO in Wien, Vordere Zollamtsstraße 5, 1030 Wien, Tel. 01/71125…
Die Vereinsrichtlinien 2001 (VereinsR 2001) stellen einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Ausführungen der VereinsR 2001 sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Christine Smolle und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Elisabeth Traxler, Mag. Gertraud Lunzer und Mag. Petra-Maria Ibounig über die Beschwerde des Bf. als (ehemaliger) Obmann des Vereines V., V.Adresse, vertreten durch ÖTSCHERLAND STEUERBERATUNGSGMBH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache B, geboren am 11.11.11, Adresse, vertreten durch V, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 21.07.2015, Abgabenkontonummer 33, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene…
6 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften 6.1 Einheitsbewertung Rz 719: Für die Bewertung von inländischem Grundbesitz sind die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 - BewG 1955, BGBl. Nr. 148/1955 idgF, maßgebend. Beim Grundbesitz ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen sowie den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 2.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2008 zu…