…der Lieferung im Auftrag des Abnehmers im Ursprungsland von einem anderen Unternehmer noch be- oder verarbeitet wird. Die Mitgliedstaaten haben sich im Rahmen des Mehrwertsteuerausschusses als Vereinfachungsmaßnahme darauf geeinigt, dass auch eine Be- oder Verarbeitung in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Lieferers unschädlich ist…
…dort begutachten zu lassen, liegt eine vorübergehende Verwendung vor, wenn diese Gegenstände anschließend wieder in den Ausgangsmitgliedstaat zurück gelangen. Rz 3614: Die Mitgliedstaaten haben sich im Rahmen des Mehrwertsteuerausschusses auf Vereinfachungsmaßnahmen dahingehend geeinigt, dass dieses Erfordernis auch dann als erfüllt gilt, wenn der Gegenstand nicht…
…Rates vom 14. Dezember 1992 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und zur Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer sowie eine diese Bestimmung in das nationale Recht umsetzende Regelung gegen den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (in der Folge: EGV), insbesondere gegen…
0. Einführung und Anwendungsbereich Diese Arbeitsrichtlinie befasst sich mit den Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Abgabe einer Zollanmeldung auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise…
…anderen Behältnissen In anderen Behältnissen, insbesondere in Eisenbahnkesselwagen, Straßentankwagen und Tankschiffen (Artikel 1 Absatz 1) Für diese Fälle sieht die Vereinbarung bestimmte Vereinfachungsmaßnahmen vor (siehe auch im Folgenden). 1.5.2. "Umsetzung" der Vereinbarung in österreichisches Recht 1.5.2.1. Grundsätzliche Anwendung der Kraft-…
…c der Mehrwertsteuerrichtlinie sei im Licht der Art. 42 und 265 dieser Richtlinie zu sehen, die die Voraussetzungen für die Anwendung der nach Art. 141 der Mehrsteuerrichtlinie vorgesehenen Vereinfachungsmaßnahme präzisieren und ergänzen. Insoweit sei festzustellen, dass sich Art. 265 der Mehrwertsteuerrichtlinie auf den Mitgliedstaat bezieht…
…Art. 204 UZK-DA). 3.5.7.2. Verfahren Die Überführung von Ersatzteilen, Zubehör und üblichen Ausrüstungen, die getrennt von den Beförderungsmitteln, für die sie bestimmt sind, einlangen, erfolgt immer mit förmlicher Zollanmeldung; in den geltenden Übereinkommen vorgesehene weiter gehende Vereinfachungsmaßnahmen werden davon nicht berührt.
…Dreiecksgeschäftsregelung" nicht zur Anwendung gelangen soll. Dies entspricht jedenfalls der Zielsetzung der Regelung, da mit den Vereinfachungsmaßnahmen verhindert werden sollte, dass sich der mittlere Unternehmer (Erwerber) im Bestimmungsland der Waren registrieren lassen muss. Dass nicht nur eine Niederlassung im Bestimmungsland, sondern bereits die umsatzsteuerliche Erfassung…
…seinen Erklärungspflichten nachkommen müsste. Dies entspricht jedenfalls der Zielsetzung der Regelung, da mit den Vereinfachungsmaßnahmen verhindert werden sollte, dass sich der mittlere Unternehmer (Erwerber) im Bestimmungsland der Waren registrieren lassen muss (s "Bericht über das Funktionieren der MwSt-Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr", KOM [94…
…Identifikationsnummer im Sinne des Artikels 214, vollständiger Name und Anschrift des Steuervertreters. Nach Artikel 238 Abs.2 RL 2006/112/EG des dem Vereinfachungsmaßnahmen betreffenden Abschnittes 6 der Richtlinie müssen die Rechnungen auf jeden Fall die folgenden Angaben enthalten: a) das Ausstellungsdatum; b) die Identität…
…hier lediglich um eine Verwaltungsvereinfachung handle - auch kein diesbezüglicher Rechtsanspruch gegeben sei, und Vereinfachungsmaßnahmen niemals dazu führen dürften, die Sicherstellung der Einbringbarkeit des Steueranspruchs auszuhebeln. Aus diesem Grund sei es für erforderlich erachtet worden, diese Vereinfachungsmaßnahme - Abwicklung der Steuerbefreiung im Sinne des Art. 6 Abs…
…eines Gegenstandes der Lieferung gleichgestellt werden sollen. Nur in ganz speziellen, wirtschaftlich offensichtlich nicht bedeutsamen Ausnahmefällen soll die Besteuerung hintangehalten werden. Im Ergebnis handle es sich wohl um eine Vereinfachungsmaßnahme. Ein Ergebnis, dass Ausnahmen bei Lieferungen nur sehr eingeschränkt, bei sonstigen Leistungen jedoch schrankenlos möglich…
…in der Weise besteuern, dass diese Steuer die Mehrwertsteuer nicht überschreitet, die beim Erwerb entsprechender Gegenstände zu entrichten wäre. Vereinfachungsmaßnahmen: Nach Art 27 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie kann der Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig jeden Mitgliedstaat ermächtigen, von dieser Richtlinie abweichende Sondermaßnahmen einzuführen…
…den Zollämtern zu erhebenden Abgaben sollen von dieser Maßnahme ausgenommen werden. Dies ist aufgrund der Besonderheiten des Zolles und der Verbrauchsteuern sachlich gerechtfertigt. Überdies stehen dort andere Vereinfachungsmaßnahmen wie die Strafverfügung nach § 146 FinStrG oder die Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG zur Verfügung." Die genannten…
…eines Gegenstandes der Lieferung gleichgestellt werden sollen. Nur in ganz speziellen, wirtschaftlich offensichtlich nicht bedeutsamen Ausnahmefällen soll die Besteuerung hintangehalten werden. Im Ergebnis handelt es sich wohl um eine Vereinfachungsmaßnahme. Ein Ergebnis, dass Ausnahmen bei Lieferungen nur sehr eingeschränkt, bei sonstigen Leistungen jedoch schrankenlos möglich…
…eines Gegenstandes der Lieferung gleichgestellt werden sollen. Nur in ganz speziellen, wirtschaftlich offensichtlich nicht bedeutsamen Ausnahmefällen soll die Besteuerung hintangehalten werden. Im Ergebnis handelt es sich wohl um eine Vereinfachungsmaßnahme. Ein Ergebnis, dass Ausnahmen bei Lieferungen nur sehr eingeschränkt, bei sonstigen Leistungen jedoch schrankenlos möglich…
…eines Gegenstandes der Lieferung gleichgestellt werden sollen. Nur in ganz speziellen, wirtschaftlich offensichtlich nicht bedeutsamen Ausnahmefällen soll die Besteuerung hintangehalten werden. Im Ergebnis handelt es sich wohl um eine Vereinfachungsmaßnahme. Ein Ergebnis, das Ausnahmen bei Lieferungen nur sehr eingeschränkt, bei sonstigen Leistungen jedoch schrankenlos möglich…
…eines Gegenstandes der Lieferung gleichgestellt werden sollen. Nur in ganz speziellen, wirtschaftlich offensichtlich nicht bedeutsamen Ausnahmefällen soll die Besteuerung hintangehalten werden. Im Ergebnis handelt es sich wohl um eine Vereinfachungsmaßnahme. Ein Ergebnis, das Ausnahmen bei Lieferungen nur sehr eingeschränkt, bei sonstigen Leistungen jedoch schrankenlos möglich…
…24 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie in der Fassung der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG und zur Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer sind Steuerpflichtige, "die nicht im Inland ansässig sind", von…
…eines Gegenstandes der Lieferung gleichgestellt werden sollen. Nur in ganz speziellen, wirtschaftlich offensichtlich nicht bedeutsamen Ausnahmefällen soll die Besteuerung hintangehalten werden. Im Ergebnis handelt es sich wohl um eine Vereinfachungsmaßnahme. Ein Ergebnis, dass Ausnahmen bei Lieferungen nur sehr eingeschränkt, bei sonstigen Leistungen jedoch schrankenlos möglich…