20.5 Veranlagungspflicht und Antrag auf Veranlagung 20.5.1 Veranlagungspflicht Rz 6237: Veranlagungspflicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen besteht: Beim Bezug von Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht einem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 (25% oder 27,5%) unterliegen; dies gilt auch, wenn…
…dem BBG 2011 jedoch die Veranlagung von Kapitaleinkünften nicht mehr automatisch mit der Anwendung des progressiven Tarifs einhergeht, wird jene in § 27a Abs. 5 EStG 1988 nicht mehr "Veranlagungsoption", sondern "Regelbesteuerungsoption" genannt. Zur Geltendmachung eines Verlustausgleichs bloß innerhalb der Kapitaleinkünfte, die einem besonderen Steuersatz unterliegen…
3.1.1.6. Verlustausgleich 3.1.1.6.1. Allgemeines Rz 249: Der Verlustausgleich im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 27 Abs. 8 EStG 1988 geregelt und enthält in den Z 1 bis 4 spezielle Verlustausgleichsbeschränkungen (zu den Verlustausgleichsbeschränkungen im Einzelnen siehe…
…gemäß § 30b Abs. 3 EStG 1988 die Möglichkeit, auf Antrag eine Veranlagung des Grundstücksgeschäftes vorzunehmen. Diese Veranlagungsoption bewirkt im Unterschied zur Regelbesteuerungsoption (siehe dazu Rz 6683) eine Veranlagung unter Anwendung des besonderen Steuersatzes gemäß § 30a Abs. 1 EStG 1988. Dies wird insbesondere dann zielführend sein…
Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen…
24. Rentenbesteuerung 24.0 Tabellarische Übersicht, Option Rz 7001: Die Rentenbesteuerung wurde mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2000 in den §§ 16 Abs. 1 Z 1, 18 Abs. 1 Z 1, 20 Abs. 1 Z 4 und 29 Z 1 EStG 1988 neu geregelt. Auf Grund…
20.3 Besonderer Steuersatz 20.3.1 Allgemeines Rz 6223: Mit dem BBG 2011 wurde die Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25% auf Kapitaleinkünfte, unabhängig davon, ob im Abzugsweg oder im Zuge der Veranlagung erhoben, vorgesehen. Dies machte die bis dahin geltenden entsprechenden Regelungen des…
20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…
20.3.5 Übergangsfragen 20.3.5.1 Budgetbegleitgesetz 2011 Rz 6230: Die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft; auf Kapitalvermögen, das § 27 EStG 1988 idF BBG 2012 unterliegt, ist auch § 27a EStG 1988 anwendbar. Hinsichtlich der Besteuerung…
42.5 Beispielsammlung Rz 10000: Die nachfolgenden Beispiele stammen aus den Lohnsteuerprotokollen der Jahre 1994 bis 2006 sowie den Ergebnisunterlagen Lohnsteuer ab dem Jahr 2007. Sie dienen einer näheren Erläuterung der in den Überschriften angegebenen Randzahlen. Die Nummerierung der Beispielsammlung enthält ab der Tausenderstelle die…
Dieser erste Körperschaftsteuerbescheid 2006 ist ausschließlich auf Grund der elektronischen Steuererklärung vom 23. November 2007 ergangen. Mangels Ankreuzens des vorgesehenen Kästchens und weil auch die vorgesehene elektronische Beilage betreffend die Auflistung der internationalen Schachtelbeteiligungen seitens der Bw nicht ausgefüllt worden ist, kann nach Ansicht der…
16.2.2.6 Gewinne aus der Veräußerung oder Beendigung von Auslandsbeteiligungen 16.2.2.6.1 Allgemeines Rz 1214: Nach § 10 Abs. 3 erster Satz 1 KStG 1988 bleiben Gewinne, Veräußerungsgewinne, -verluste und sonstige Wertänderungen aus einer internationalen Schachtelbeteiligung außer Ansatz, sofern keine Option…
30.2.3. Veranlagung Rz 8032: § 102 Abs. 1 EStG 1988 unterscheidet zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht bezweckt eine Zusammenrechnung von Einkünften iSd § 98 EStG 1988. Ist bereits ein Steuerabzug erfolgt, sind die einbehaltenen Beträge anzurechnen (§ 102 Abs. 1…
Ein Aktienoptionsrecht wird vom Arbeitgeber regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (EAS 2041 und BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509 sowie im Ergebnis auch Z 12.13 zweiter Satz…
13.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988§ 41 Abs. 2a EStG 1988) Rz 912e: Gemäß §§ 41 Abs. 2a EStG 1988 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung…
In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung…
Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…
28 Veranlagung (§§ 39 bis 46 EStG 1988) 28.1 Allgemeine Veranlagung und Veranlagungszeitraum (§ 39 EStG 1988) Rz 7501: Veranlagen heißt, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln und die Steuern festzusetzen. Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Es bleibt auch dann Veranlagungszeitraum, wenn der Gewinn nach einem vom Kalenderjahr…
Wurde einem in Deutschland ansässigen Grenzgänger vom österreichischen Arbeitgeberunternehmen im Jänner 1997 ein Aktienoptionsrecht eingeräumt, das im Juni 1999 ausgeübt wurde und das zu Einkünften in der Größenordnung von rund 25 Mio. ATS geführt hat, dann wird im Zweifel davon auszugehen sein, dass das Optionsrecht…
… 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Dies gilt jedoch nicht, sofern von der Veranlagungsoption gemäß § 97 Abs. 4 EStG 1988 Gebrauch gemacht wird. 28.3.2.3 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften Rz 7520: Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn im Kalenderjahr…