…Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:" § 1 Z. 6 Urprodukteverordnung Als der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion zugehörige Produkte im Sinne des § 2 Abs. 3a der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194…
1. Gegenstand (1) Vermarktungsnormen sind Vorschriften über Qualitätsnormen und Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Ursprungslandangaben. Vermarktungsnormen bestehen für die in Abschnitt 1.1. bis 1.6. angeführten Waren. (2) Bei den in Abschnitt 1.1. bis 1.6. enthaltenen Warenkatalogen ist in…
… ohne Alkohol), Weizengrassaft, Schilf, Hanfpflanzen und Pollinat, Alpaka- und Lamawolle. Entgegen § 1 Z 6 Urprodukteverordnung, BGBl. II Nr. 410/2008, gelten folgende Produkte steuerlich nicht als Urprodukte: Rohe Bretter und Balken sowie gefrästes Rundholz. Es bestehen keine Bedenken, wenn auf Grund der Erweiterung des Urproduktekataloges…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich (1) Die Verordnung (EU) 2018/848 gilt für folgende Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich der Aquakultur und der Imkerei, und von ihnen stammende Erzeugnisse, sofern sie produziert, aufbereitet, gekennzeichnet, vertrieben, in Verkehr gebracht (siehe VB-0200 Abschnitt 1.1.7.) oder…
Artikel 45 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 47 und 48 gelten Erzeugnisse, die in dem betreffenden begünstigten Land nicht im Sinne des Artikels 44 vollständig gewonnen oder hergestellt sind, als Ursprungserzeugnisse dieses Landes…
Artikel 61 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Für die Zwecke des Artikels 59 gelten Erzeugnisse, die nicht in einem begünstigten Land oder Gebiet oder in der Union vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, als in ausreichendem Maße…
7.1.5. VO 1375/2007 - Nebenerzeugnisse der Maisstärkeverarbeitung aus den USA siehe auch RL "MO-8330 intern" und VP 01911/190V2010 Verordnung (EG) Nr. 1375/2007 der Kommission vom 23. November 2007 über die Einfuhr von Nebenerzeugnissen der Maisstärkeverarbeitung aus den Vereinigten Staaten von…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Beschränkungen anlässlich der Einfuhr von Erzeugnissen aus ökologischer/biologischer Produktion sind: a)die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische…
7.8.3. VO 480/2012 - Bruchreis zur Herstellung bestimmter Lebensmittelzubereitungen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 480/2012 der Kommission vom 7. Juni 2012 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für Bruchreis des KN-Codes 1006 40 00 für die Herstellung von Lebensmittelzubereitungen des KN-Codes 1901…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
Unterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete Artikel 59 Allgemeine Voraussetzungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für die Anwendung der Vorschriften…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet einer Vertragspartei gewonnen oder hergestellt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat stammen…
Unterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 41 Allgemeine Grundsätze (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Die folgenden Erzeugnisse gelten als Erzeugnisse mit Ursprung in einem begünstigten Land: a)Erzeugnisse, die im Sinne…
Anlage 1 Liste der Waren, die der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 unterliegen Der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 unterliegen die nachstehend angeführten Waren, sofern sie von den in der Spalte "Betroffene Tierarten" genannten Tierarten stammen. Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | Betroffene Tierarten…
Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren (Artikel 60 Absatz 1 des Zollkodex) Als Waren…
Artikel 254 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugutegekommen sind (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) Werden Rückwaren, bei deren Ausfuhr ggf. Förmlichkeiten im Hinblick auf die Gewährung von Erstattungen oder sonstigen Beträgen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllt wurden, zur Überlassung…
Artikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind (Artikel 204 des Zollkodex) (1) Rückwaren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind, werden von den Einfuhrabgaben befreit, sofern alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die im…
3.4. Ausnahmen 3.4.1. Ausnahmen für Obst und Gemüse sowie Bananen (1) Gemäß Artikel 76 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 34 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 5432023/20112429 bestehen Vermarktungsnormen für jene Erzeugnisse des Sektors Obst…
Artikel 69a Präferenzursprung von Veredelungserzeugnissen, die aus Waren mit Präferenzursprungseigenschaft gewonnen oder hergestellt werden (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden Nicht-Unionswaren mit Präferenzursprungseigenschaft im Rahmen einer Präferenzregelung zwischen der Union und Drittländern in die aktive Veredelung übergeführt, so haben die dabei gewonnenen…
Anhang 71-04 Besondere Vorschriften für Ersatzwaren I. Zolllagerung, Aktive und Passive Veredelung Konventionell erzeugte Waren und ökologische/biologische Waren Es ist nicht gestattet, ökologische/biologische Waren durch konventionell erzeugte Waren und konventionell erzeugte Waren durch ökologische/biologische Waren zu ersetzen. II. Aktive Veredelung (AV…