…90.308,07. Das freisprechende Urteil ergehe gemäß § 214 Abs. 1 FinStrG (Unzuständigkeitsfreispruch). In den Gründen führe das Landesgericht Innsbruck unter anderem aus: "Der Angeklagte selbst hatte sich seit Firmengründung nie um die Umsatzsteuervoranmeldungen gekümmert; diese Aufgaben hatten zunächst die Gesellschaft1 und in weiterer Folge…
Da von der Vorinstanz aufgrund der Saldierung für 06-08/04 nur 92,27% des eigentlichen strafbestimmenden Wertbetrages für die im Jahr 2004 gelegenen Zeiträume berücksichtigt wurden und eine Berichtigung dieses Betrages aufgrund des von der Berufungsbehörde zu beachtenden Verböserungsverbotes nicht möglich ist (der Amtsbeauftragte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 29. August 2009…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Alfred Klaming sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Rudolf A. , Adresse , wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. August 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen R.S., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, 3 lit. b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Volker Gross als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Mag. Isabella Gerstgrasser und Mag. Renate Burtscher als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Wilhelm Pistotnig sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Großschädl und Dr. Gernot Stöckl als weitere Mitglieder des Senates…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden V1, den Richter R1 und die fachkundigen Laienrichter LR1 und LR2, in der Finanzstrafsache gegen Besch., geb. am 19XX, whft. in…
Die BP hat Preiskalkulationen in Form von Aufschlagsrechnung (Differenz Einkaufspreis zu Verkaufspreis), sowie Ermittlung der Rohaufschlage durchgeführt. Im geprüften Zeitraum ergaben sich jedes Jahr große Differenzen und Schwankungen. Dies begründet sich u.a. daher, dass vom angegebenen Verkaufspreis Preisnachlässe, sogenannte Stammkundenrabatte - in der Bandbreite von…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Wiederaufnahme der Verfahren 1. vom 28.1.2014 bezüglich Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer des Jahres 2009, 2. vom 31.1.2014 bezüglich Körperschaftsteuer und…
Bei Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung im Juli 2010 seien auch die Urlaubsgehälter fällig gewesen, zudem sei aus einem verlorenen Arbeitsprozess € 50.000,00 zu zahlen gewesen und sei der gestundete Abgabenrückstand von ca. € 136.000,00 bis 23. Juli 2010 zu begleichen gewesen. Es…
§ 9. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 28/2003) außer Kraft. (2) Bereits…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 16. April 2008…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag.Dr. Ingrid Fehrer in der Beschwerdesache Bf GmbH, Straße, Ort, vertreten durch Schrömbges + Partner Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbH, Ballindamm 13, 20095 Hamburg, gegen den zu StNr. xxxx ergangenen Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 28.05…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. RA, vom 22. März 2005 gegen die (undatierte) Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien, Zl. 100/90.641/07/2003-AFB, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Der Spruch des Bescheides des Hauptzollamtes Wien…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Thomas Karner und Franz Pittracher als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., Bauarbeiter, geb. Dat. in J./Polen, wohnhaft Adr., vertreten durch Dr., Rechtsanwalt, Adr, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und…
Allerdings ist es einfach dahin gesagt, ein Beschuldigter hätte sich erkundigen müssen und entsprechend danach handeln. Vom Senat war vor allem die Situation zu beurteilen, ob man von einem Straftäter verlangen kann, sich zu erkundigen (beim Finanzamt oder einem beruflichen Parteienvertreter)ob aus Straftaten erlangtes…