…einer Hausdurchsuchung eine Absprache über weitere Aspekte des finanzstrafbehördlichen Vorerhebungs- bzw. Untersuchungsverfahrens nicht zu treffen ist: Die zu klärende Frage ist lediglich die Rechtmäßigkeit des Erstbescheides und der im Rahmen seiner Anordnung getätigten Amtshandlungen. Ergeben sich daher während der Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens die Voraussetzungen zur…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
…bestimmt. Die Höhe der Kosten des Strafvollzuges würden durch gesonderten Bescheid festgesetzt werden. Begründend führte das Finanzamt FA als Finanzstrafbehörde aus, der Tatbestand sei auf Grund der Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht erwiesen. Auf den Betriebsprüfungsbericht vom 19.1.2015 werde verwiesen…
Anhang 10Y "Abgefertigt" | Sprachen | Vermerke | ES | Despachado de aduana | DK | Toldbehandlet | DE | Abgefertigt | GR | | IR | Cleared | UK | Cleared | FR | Dédouané | BE | Dédouané | LU | Dédouané…
5.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren) 5.2.1. Grundsätzliches Das Prüfungsverfahren gemäß den Ursprungsregeln ist bei Vorliegen eines formell gültigen Präferenznachweises das anwendbare Verfahren zur Klärung von Zweifeln am Ursprung der Ware. Ein formell gültiger Präferenznachweis eröffnet dem Anmelder grundsätzlich…
9.5. Prüfungs-, Analyse- oder Versuchsmaterial (C33) 9.5.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden sollen (Art. 95 ZBefrVO). Die Befreiung wird nur unter folgenden…
1. Übergangszeitraum Bis zur (für Oktober 2019 vorgesehenen) Fertigstellung des UZK-Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) können folgende Nachweise genutzt werden: Versandpapier "T2L" (Art. 124a UZK-DA, geändert durch UZK-TDA); Manifest der Schifffahrtsgesellschaft (Art. 199 Abs. 2 UZK-IA); Rechnung oder Beförderungspapier…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 24. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 23. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 31. Jänner 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 21. Jänner 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2002…
***9*** ***2*** und ***1*** ***2*** hielten ihre Angaben vor dem Finanzamt im Ermittlungsverfahren aufrecht und bestritten jeweils eine Betrugshandlung im Zusammenhang mit der Beantragung der Familienbeihilfe für die gemeinsame Tochter ***5***. Von ***1*** ***2*** namhaft gemachte Zeugen (insbesondere Nachbarn) sagten aus, dass die Tochter beim…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 22. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2003…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch INTEGRA Steuerberatungs GmbH, Sanzingasse 8, 1100 Wien und Gerhard Stich, Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater Schulweg 2, 3442 Langenschönbichl, und Salztorgasse 5, 1010 Wien, über die Beschwerde…
Diese absolut nicht nachvollziehbaren Annahmen, Hypothesen und falschen Berechnungen der Abgabenbehörde sind ein Umstand, welcher hoffentlich bei abgabenbehördlichen Prüfungen nicht usus ist. Ich werde diese Vorgangsweise nicht tolerieren und sämtliche zu Gebote stehenden Rechtsbehelfe ergreifen. Es ist mit Sicherheit auch davon auszugehen, dass das Bundesfinanzgericht…
Die mir im Schreiben vom 06.07.2018 bekannt gegebene Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs ist rechtlich völlig verfehlt und unrichtig, demnach das Agieren des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs evident rechtswidrig, sogar verfassungswidrig und das bisherige Verfahren ergo nichtig. Die mir…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Oktober und…
5. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen 5.1. Prüfung von in Österreich ausgestellten Präferenznachweisen 5.1.1. Grundsätzliches Um die richtige Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen sicherzustellen, obliegt es der Zollbehörde, das Zutreffen der in Österreich ausgestellten Präferenznachweise zu prüfen. Da…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe Die CARIFORUM-Staaten und die Mitgliedstaaten der EU teilen einander über die Kommission der EU die Anschriften der Zollbehörden mit, die für die Ausstellung und Prüfung der WVB EUR.1, der Erklärungen auf der Rechnung…
…Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob der Beschwerdeführer die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung und der Durchführung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…