…Professorin und unterrichtet die Fächer Kunst- und Werkerziehung. Sie machte in der Einkommensteuererklärung für 2001 Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von 14.046,53 S, Aufwendungen für einen Computer in Höhe von 1.271,20 S (80% der Gesamtkosten), Unterrichtsbedarf (nach der Aktenlage: Farben, Pinsel…
…werden durch Herunterziehen der Hose oder durch Zeigen der von mir angefertigten Kärtchen signalisiert. Die Ausbildung, die ich vor 30 Jahren gemacht habe, reicht keineswegs für den heutigen Unterrichtsbedarf aus. Außerdem wurde im Rahmen dieser Ausbildung keineswegs eine Methodik, wie basale Kinder zu unterrichten sind…
…Senat legte seiner Entscheidung folgenden Sachverhalt zu Grunde: Die Bf wurde mit Wirksamkeit vom 1.3.1990 vom Bundespräsidenten zur ordentlichen Hochschulprofessorin für X an der Universität ernannt. Ihre Lehrverpflichtung besteht in der ordnungsgemäßen Vertretung ihres Nominalfaches nach Maßgabe des Unterrichtsbedarfes, insbesondere in der Obliegenheit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 7. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 28. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 12. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 21. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Kollegger Steuerberatung Wirtschaftstreuhänder, Grieskai 52, 8020 Graz gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 19.09.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2008 bis…
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 miterledigte GZ. RV/5100942/2012, RV/5100943/2012 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. LM in der Beschwerdesache MN, geboren XY, Adresse gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagungen) 2005 vom 22. Februar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 25.06.2012 gegen den Bescheid des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 05.06.2012, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter GK in der Beschwerdesache Mag. Bf, vertreten durch stV, über die Beschwerde vom 10.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 26.01.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache Dr. B, Str1, 9999C, gegen die Bescheide des Finanzamtes D betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2010 und die Einkommensteuer 2010 jeweils mit Ausfertigungsdatum 3.12.2013 I…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 21. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 28. Juni 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: a) Der Berufung hinsichtlich des Jahres 2002 wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid für dieses Jahr…
3.4. Gegenstände von Schülern und Studenten (C06) 3.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Schüler- bzw. Studentenzimmers gehörende Gebrauchtmöbel von zu Studienzwecken in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Schul- bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des BF, Straße, Ort gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 14.10.2013, betreffend Einkommenssteuer 2011 sowie Einkommenssteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Einkommenssteuerbescheid 2011 wird…