…§ 224 Abs. 1 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der FSG. vormals OSG im Ausmaß von S 26.468,00 - (€ 1.923,50) (Zoll: S 4.266,00, EUSt: S 22.202,00,00) - herangezogen. Als Begründung dazu wurde im wesentlichen festgestellt, dass die ausstehenden…
…die Ausübung dieser Funktion oblegen wäre. Demnach müsste sie über ihre Rechte und Pflichten informiert sein, bzw. stelle Rechtsunkenntnis durch Unterlassung von Erkundigungen zumindest fahrlässiges Verhalten dar. Zur Verjährung wurde auf § 238 BAO verwiesen, wonach die Haftungsinanspruchnahme einen Einhebungsschritt darstellt, der die Einhebungsverjährung unterbricht (mit…
…des Bf von der Nichtabfuhr der Umsatzsteuer ab Juni 2014 belegen bzw zumindest Bedenken an der ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen hätten entstehen lassen müssen, sodass in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten liegt. Dass der Bf bei Übernahme der Geschäftsführung Erkundigungen hinsichtlich…
…erkannt hat - zumindest Bedenken über seine mit dieser Stellung verbundenen Rechte und Pflichten entstehen müssen. Derart liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können.“ Der Umstand…
…entstehen hätten müssen. In der Unterlassung von Erkundigungen liegt ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können (vgl. VwGH 29.3.2007, 2005/15/0081). Dass die Bf. von R. durch Vorspiegelung…
…17/0083) auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren vermag. Derart liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. Die Betrauung…
…das oben zur Übersendung von behördlichen Schriftstücken in polnischer Sprache Gesagte, dass ein der polnischen Sprache in dem Maße wie der Bf mächtiger Adressat des zugestellten Rechtsaktes hätte erkennen müssen, dass es sich um ein behördliches Geschäftsstück handelt und daher weitere Erkundigungen vielleicht sogar bei…
…Vertretung von wirtschaftlichen Interessen bestimmter Wirtschaftszweige ist daher abgabenrechtlich nicht begünstigt (VwGH 19. September 2013, 2010/15/0117; VwGH 2. September 2009, 2005/15/0024). Für das Bundesfinanzgericht ist daher glaubhaft, dass bei Unterlassung von zweckdienlichen und sorgfaltsgemäßen Erkundungen, die zu den Obliegenheiten von Funktionen…
…Kenntnissen ausgestatteten Steuerpflichtigen schon im Allgemeinen und hinsichtlich der einkommensteuerlichen Behandlung im Speziellen nicht erkennbar. Somit kann auch dem Argument des Finanzamtes, durch die Unterlassung von Erkundigungen über die (Einkommen-)Steuerpflicht der Todesfallbeihilfe habe der Beschwerdeführer eine Einkommensteuerverkürzung billigend in Kauf genommen, nicht beigepflichtet werden…
…zutreffend erkannt hat - zumindest Bedenken über seine mit dieser Stellung verbundenen Rechte und Pflichten entstehen müssen. Derart liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können (vgl…
…Derart liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. Der Vertretungsbefugte und im Rahmen dieser Vertretungsmacht haftungspflichtige Geschäftsführer ist von seiner Verantwortung zur Entrichtung der Abgaben…
…zumutbaren Erkundigung ein Verschulden, das das Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums und damit die Anwendung des § 9 FinStrG ausschließt (VwGH 1.12.1972, 2072/71; VwGH 15.6.1973, 390/73). Im Umkehrschluss ist daher im gegenständlichen Fall davon auszugehen, dass in der Unterlassung von Erkundigungen…
…Derart liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. Der Vertretungsbefugte und im Rahmen dieser Vertretungsmacht haftungspflichtige Geschäftsführer ist von seiner Verantwortung zur Entrichtung der Abgaben…
…Derart liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. Der Vertretungsbefugte und im Rahmen dieser Vertretungsmacht haftungspflichtige Geschäftsführer ist von seiner Verantwortung zur Entrichtung der Abgaben…
…her, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen. In der Unterlassung von diesbezüglichen Erkundigungen liegt zumindest ein fahrlässiges Verhalten (VwGH 23.03.2012, 2010/02/0294; VwGH 13.4.2021, Ra…
…zu seiner Bestellung als Geschäftsführer führten, hätten ihm zumindest Bedenken über die mit dieser Stellung verbundenen Rechte und Pflichten kommen müssen. In der Unterlassung von weiteren Erkundigungen liegt ein fahrlässiges Verhalten des Bf vor. Die Rechtsunkenntnis ist ihm auch vorwerfbar, weil er diese bei Anwendung…
…Schuldausschließungsgrund nicht her, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen. In der Unterlassung von diesbezüglichen Erkundigungen liegt zumindest ein fahrlässiges Verhalten (vgl. VwGH 23.03.2012, 2010/02/0294; VwGH 13…
…her, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen. In der Unterlassung von diesbezüglichen Erkundigungen liegt zumindest ein fahrlässiges Verhalten (VwGH 23.03.2012, 2010/02/0294; VwGH 13.4.2021, Ra…
…her, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen. In der Unterlassung von diesbezüglichen Erkundigungen liegt zumindest ein fahrlässiges Verhalten (VwGH 23.03.2012, 2010/02/0294; VwGH 13.4.2021, Ra…
…Die Abgabenbescheide seien im Zuge des Haftungsverfahrens der Bf. zur Kenntnis gebracht worden. Der Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer stelle eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten dar. Die Ermessensentscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, bei einer vorzuwerfenden Pflichtverletzung würden allfällige Einzelinteressen verdrängt und daher sei die…