21.11. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer 21.11.1. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer durch andere EU-Mitgliedstaaten (Rechtslage für ab 1.1.2010 gestellte Erstattungsanträge) 21.11.1.1. Vorsteuererstattungsverfahren in Österreich 21.11.1.1.1. Antragstellung Rz 2850: Ein im Inland ansässiger Unternehmer…
…Bestehen eines (rückzahlbaren) Guthabens. Für den gegenständlichen Fall ist entscheidend, ob die gegenständlichen Umsatzsteuerrückforderungen der Bw (als seinerzeitige Gemeinschuldnerin) aus insolvenzrechtlicher Sicht in den Zeitraum vor oder nach Konkurseröffnung fallen und je nach dem mit Konkursforderungen des Finanzamts aufrechenbar sind oder nicht. Gemäß § 46 Abs…
16.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners Rz 2420: Im Falle der im Zuge des Insolvenzverfahrens eingetretenen Uneinbringlichkeit von Forderungen des (Insolvenz)Schuldners betreffend Leistungen, die vom (späteren) (Insolvenz)Schuldnerer noch vor Insolvenzeröffnung erbracht wurdenhat, ist die Umsatzsteuer des (Insolvenz)Schuldners zu berichtigen. DieserFür…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 25.10.2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4.10.2010 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
6.3.3.5. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr Erfolgt die Ausfuhr der vstW unmittelbar in ein Drittland und wird der Ausgang aus der Union nachgewiesen, wird die Steuer auf Antrag für nachweislich im Steuergebiet versteuerte vstW erstattet oder vergütet. Eine Ausfuhr ist dann…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Deutschland gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 26.06.2012 betreffend die Erstattung der…
21.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines 21.9.1. Vorsteuerabzug des nicht im Inland ansässigen Unternehmers - Anzuwendendes Verfahren 21.9.1.1. Vorsteuerabzug des Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland Rz 2822: Umsätze eines Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache deutscher Unternehmer gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 14.08.2012, betreffend zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Haubner, Schäfer & Partner, D-83043 Bad Aibling, Eugen-Belz-Str. 13, vom 28. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Jänner 2009 betreffend Abweisung eines Antrags auf Vorsteuererstattung an…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mentor Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 8-12/2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache, ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vertreten durch ***Steuerberater***, ***Adresse***, über die Beschwerde vom 14. Mai 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. März 2020 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vom 7. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Februar 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. Oktober 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 6 bis 12/2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erstattung der…
12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vom 26. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. April 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…
39.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988) Rz 1318: Die Einkommensteuer(Lohnsteuer)erstattungen und die rückerstatteten Prämien gelten als Abgaben im Sinne des § 3 Bundesabgabenordnung. Die Rückforderung der Bausparprämien erfolgt mittels Bescheiddurch Einbehaltung durch die Bausparkasse.
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Rechtsanwälte, vom 30. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. Juli 2006 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift, vertreten durch Erwin Huber, 5280 Braunau, Stadtplatz 56, vom 21. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau am Inn, vertreten durch Peter Bernroider, vom 17. Dezember 2002 betreffend Umsatzsteuer 2000 entschieden: Die Berufung…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…