…Wenn in Artikel 4 Abs. 1 lit. b DBA-USA die US-Ansässigkeit eines US-Nachlassvermögens festgelegt wird, so ist daraus nicht eine Außerkraftsetzung der österreichischen Zurechnungsgrundsätze ableitbar, wenn es um die Besteuerung einer in Österreich ansässigen Person (hier: Besteuerung des Erben) geht. Zurechnungskonflikte dieser…
…Tode von Frau H. wurde die Y. vom zuständigen Gericht zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter eingesetzt - die Y. war allein verfügungsberechtigt über das US-Nachlassvermögen, sodass die Erbinnen keinen Zugriff darauf hatten - die Y. ließ die Nachlassverwaltungstätigkeit vorwiegend durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt, die Rechtsanwaltssozietät B ausführen…
…Tode von Frau H. wurde die Y. vom zuständigen Gericht zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter eingesetzt - die Y. war allein verfügungsberechtigt über das US-Nachlassvermögen, sodass die Erbinnen keinen Zugriff darauf hatten - die Y. ließ die Nachlassverwaltungstätigkeit vorwiegend durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt, die Rechtsanwaltssozietät B ausführen…
…der Erbschaftsbesteuerung des aus US-Wertpapiervermögen bestehenden Nachlassvermögens, das auf eine österreichische sowie zwei US-Freundinnen und eine katholische Organisation in den USA übergeht, die Besonderheit des Artikels 4 Z 3 DBA-USA(Erb) von Bedeutung: nach dieser Bestimmung bleiben US-Staatsbürger in den USA…
…ist hinsichtlich der Erbschaftsbesteuerung des aus US-Wertpapiervermögen bestehenden Nachlassvermögens, das auf zwei US-Freundinnen sowie eine katholische Organisation in den USA übergeht, die Besonderheit des Artikels 4 Z 3 DBA-USA (Erb) von Bedeutung: nach dieser Bestimmung bleiben US-Staatsbürger in den USA "wohnhaft…
…nunmehr nach dessen Ableben schlagend geworden und die Verlassenschaft wäre gezwungen gewesen, die Verbindlichkeiten aus dem Nachlassvermögen zu tilgen. Diese Berufung wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 25.4.2007 als unbegründet ab. Als Begründung führte es im Wesentlichen aus…
…nunmehr nach dessen Ableben schlagend geworden und die Verlassenschaft wäre gezwungen gewesen, die Verbindlichkeiten aus dem Nachlassvermögen zu tilgen. Diese Berufung wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 25.4.2007 als unbegründet ab. Als Begründung führte es im Wesentlichen aus…
…die Berufungswerberin, die Hälfte des in einem Safe der Sparkasse B. erliegenden Barbetrages in US-Dollar erhalten. Die Hälfte dieses Bargeldbetrages hat einen Wert von € 21.485,51. Eine Änderung dieses Testamentes wurde von der Verstorbenen am 16. April 2005 auf einem Papier festgehalten…
…Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in Österreich lebender US-Amerikaner nach dem Tod seines in den USA ansässig gewesenen Vaters eine Überweisung von 70.000 US-Dollar, die aus der Verwertung einer zum Nachlass gehörenden US-Versicherung und von Wertpapieren stammt…
Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens…
…um US-Immobilienvermögen und US-Betriebstättenvermögen im Sinne der Artikel 5 und 6 DBA handelt. Verlegt daher ein in Monaco ansässiger deutscher Staatsbürger seine Ansässigkeit nach Österreich, sind nach Maßgabe dieses Abkommens die auf einem US-Bankdepot erliegenden Anteile an US-Aktiengesellschaften von der US…
…Als Abweisungsbegründung führte das Finanzamt an, dass Begräbniskosten gemäß § 549 ABGB zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören würden und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten wären. Sei kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so würden die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten hierfür…
Schenkt eine in Österreich ansässige natürliche Person eine in ihrem Privatvermögen befindliche Beteiligung in Höhe von 30% an einer inländischen Kapitalgesellschaft, deren Vermögen ausschließlich aus einer vermieteten, in Österreich belegenen Immobilie besteht, an eine in den USA ansässige natürliche Person, dann ist in einem ersten…
Hat ein US-Staatsbürger, der vorher keinen österreichischen Wohnsitz hatte, die letzten drei Jahre seines Lebens in Wien verbracht und wird nach der amerikanischen "domicile doctrine" in einem solchen Fall bei mehrjähriger Abwesenheit ein Weiterbestand des US-Wohnsitzes angenommen, dann sind die Voraussetzungen des Artikels…
Artikel 9 Abs. 5 lit. c DBA(Erb)-USA erteilt Österreich die Berechtigung, die auf Grund des Abkommens von der Besteuerung freizustellenden Vermögenswerte bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf das übrige Vermögen entfällt, zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt). Diese Berechtigung gilt indessen nach dem Abkommenswortlaut…
…Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung freizustellen. Die erstgenannten Bestimmungen kommen zur Anwendung, wenn sich der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens (bei US-Staatsbürgern in der Regel ein fünf Jahre übersteigender Hauptwohnsitz) in Österreich befindet; die zweitgenannte Regelung ist maßgebend, wenn der Wohnsitz im Sinn…
Veräußert ein US-Staatsbürger nach seinem Zuzug nach Österreich seine Anteile an einer US-Limited Partnership, unterliegen die hierbei aufgedeckten stillen Reserven nach Maßgabe des österreichischen Rechts der österreichischen Besteuerung, da im DBA-USA das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Handelt es sich…
…dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Österreich stattgefunden, und erhalten die beiden in Österreich lebenden Erben lediglich Anteile an der US-Wohnung sowie Teile des Wertpapiervermögens, dann stehen Artikel 5 (unbewegliches Vermögen) und Artikel 7 (nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen…
…wird die in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA geäußerte Rechtsansicht, dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als…
Hat der Sohn seinen Wohnsitz aus Österreich in die Niederlande verlegt, dann trifft ihn nach wie vor die österreichische unbeschränkte Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht, wenn er nach seinem weiterhin in Österreich ansässigen Vater inländisches Liegenschaftsvermögen sowie Bargeldbeträge auf österreichischen und niederländischen Bankkonten erbt oder wenn ihm…