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UP-5500Einleitung
geltende FassungRichtlinien30.03.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5500 stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

UP-55001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien08.09.2023

1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | SADC-WPA-Staaten | SouthernSouthern African Development Community bestehend aus Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini (vormals Swasiland) African Development Community bestehend aus Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und…

UP-55003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle anlässlich der Einfuhr in die EU nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom WPA erfasst sein (Abschnitt 4.); 2.die Ware muss…

UP-55004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen grundsätzlich alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, betreffend Ausnahmen siehe Art. 23 (Seite 14) des Abkommens samt zugehörigen Anhängen. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen auch Waren der Kapitel…

UP-55005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…enthalten. 5.1.1. Arten des präferenziellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung durch Kumulierung. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2. entnommen werden. 5.1.2. Gebiet der EU…

UP-55005.3.4. Kumulierung in Bezug auf Vormaterialien, die in der EU der Meistbegünstigungszollfreiheit unterliegen
geltende FassungRichtlinien30.03.2023

…das Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten, bei der Einfuhr in die EU Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterworfen sind (für die Zwecke der Durchführung dieser Sonderausnahme gelten nichtpräferenzielle Ursprungsregeln der EU, siehe UP-2000); b)die in Unterpositionen des Harmonisierten Systems eingereiht werden, die im Gemeinsamen Zolltarif der…

UP-55005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) (1) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines SADC-WPA-Staates oder in der EU erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur…

UP-55005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien08.09.2023

5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der jeweiligen Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend…

UP-55006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien08.09.2023

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in einem SADC-WPA-Staat, abgesehen von zulässigen Kumulierungsländern, erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder einem…

UP-55008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. Hinsichtlich der praktischen Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.8.1. Der im Feld 7 der WVB EUR.1 anzubringende Vermerk über die nachträgliche Ausstellung hat in englischer "ISSUED RETROSPECTIVELY" oder in portugiesischer…

UP-55008.12. Belege
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…tatsächlich als Ursprungserzeugnisse der EU, der SADC-WPA-Staaten oder eines zulässigen Kumulierungslandes angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 4.5.2. entnommen werden. 8.12.2. Informationsverfahren für Kumulierungszwecke Bei Anwendung einer zulässigen…

UP-55009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

…durchgeführt werden, um solche Zuwiderhandlungen festzustellen und zu verhüten; zu diesem Zweck kann das betreffende Ausfuhrland das Einfuhrland um Mitwirkung an den Nachprüfungen ersuchen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.2.2. Prüfung…

UP-550010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

10. Ceuta und Melilla (1) Im Sinne des Ursprungsprotokolls schließt der Begriff "EU" Ceuta und Melilla nicht ein. Der Begriff "Ursprungserzeugnisse der EU" schließt Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas nicht ein. (2) Für die Feststellung, ob Erzeugnisse bei ihrer Einfuhr nach Ceuta und Melilla als Ursprungserzeugnisse…

UP-550011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Überprüfung und Anwendung der Ursprungsregeln (1) Nach Artikel 101 des Abkommens überprüft der Gemeinsame Rat einmal jährlich oder jedes Mal, wenn die SADC-WPA-Staaten oder die EU dies beantragen, die Anwendung der Bestimmungen des Ursprungsprotokolls und deren wirtschaftliche Auswirkungen im…

UP-550012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien08.09.2026

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Beschluss des Rates (2009/850/EG) vom 5. Mai 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interimsabkommens zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits, ABl. Nr. L 319 vom 04…

UP-5500Anhang 1 zu Abschnitt 12.2.
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

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2026-0.751.393Information zu der seit 24. Juli 2026 zulässigen Kumulierung in Mosambik im Rahmen des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens und zur Änderung der Arbeitsrichtlinie UP-5500
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.751.39308.09.2026

…Verwaltungszusammenarbeit - Kumulierung in Mosambik gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 6 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA (C/2026/4810) wurde die Kumulierung in Mosambik ab 24. Juli 2026 zugelassen. Die ARL UP-5500 wurde entsprechend angepasst. Bundesministerium für Finanzen, 8. September 2026

UP-53002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien17.03.2023

…unterliegen bezüglich der Ursprungsregeln nicht mehr der MAR-Verordnung (siehe UP-5000 ESA, UP-5100 CARIFORUM, UP-5200 PAZIFIK, UP-5500 SADC und, UP-5600 Côte d'Ivoire), UP-5700 Ghana und UP-5800 Kamerun - für Exporte von EU nach Kamerun) sondern dem jeweiligen Abkommen…

UP-30001. Ursprung von Waren
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…und Melilla | UP-4900 | UP-3820 | Ländergruppe Afrika, Karibik und Pazifik | ESA-Staaten | UP-5000 | UP-3603 | CARIFORUM | UP-5100 | UP-3601 | PAZIFIK (Fidschi-Inseln, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa) | UP-5200 | UP-3602 …

UFSL RV/0920-L/051. Angemessene Anschaffungskosten und AfA-Satz für Hummer H1 2. Investitionszuwachsprämie bei mehrjähriger Herstellung 3. Keine Investitionszuwachsprämie für Hummer H1 4. Keine Investitionszuwachsprämie für Kosten der Fremdfinanzierung einer Anschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2010Teil 1/2

…gewesen. Nach Angaben der Bw hätte das Eigengewicht 2880 kg betragen, das höchste zulässige typisierte Gesamtgewicht 3500kg, das höchste zulässige technische Gesamtgewicht aber 5500 kg. Nur Letzteres wäre maßgeblich, da dies die Herstellerkonzeption widerspiegle und der H1 auch in den Abbaufeldern zum Einsatz gekommen wäre…