…Bezug auf die Trainingseinsätze eines Radrennfahrers). Diese Auffassung ist aber international nicht unumstritten. Unter diesen Umständen bestehen daher keine Bedenken, wenn zur Vermeidung internationaler Besteuerungskonflikte bei einer nachgewiesenen Erfassung der Trainingsvergütungen in Trainingsstaaten oder in Staaten, die nicht nur die Vergütungen für den sportlichen Wettkampf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 6. September 2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.09.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 werden…
5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…
5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
Überlässt ein in Deutschland ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte an eine ebenfalls in Deutschland ansässige Konzerngesellschaft und werden diese Arbeitskräfte als Trainees einer in Österreich ansässigen Gesellschaft desselben Konzerns überlassen, ist für die Beurteilung der Frage, ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art…
Zahlt ein österreichischer Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß der "Sportlerklausel" des Artikel 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen (EAS 1241). Dies gilt…
Hat ein inländischer Sportverein einen ausländischen Trainer für die Zeit von Mitte Juli 1998 bis Ende Februar 1999 als Dienstnehmer verpflichtet, wobei allerdings der Inlandsaufenthalt in einem Hotel vorzeitig bereits im Dezember 1998 beendet worden ist, so dass in Österreich nur beschränkte Steuerpflicht eingetreten ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, über die Beschwerde vom 3.10.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 6.9.2012 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufungen der Bw., vertreten durch Grünberger-Katzmayr-Zwettler Wirtschaftstreuhandgesellschaft m. b. H., 4020 Linz, Volksgartenstraße 32, vom 10. und 12. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Mag. Sandra…
10.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988) Rz 696: Nach § 26 Z 3 EStG 1988 gehören sowohl Ausbildungs- als auch Fortbildungskosten dann nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber diese Kosten selbst trägt, unter der Voraussetzung, dass ein überwiegend betriebliches Interesse nachgewiesen wird…
5.9.24 Sportausübung Rz 386: Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Sportausübung bzw. für die allgemeine körperliche Fitness sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich keine Werbungskosten, und zwar auch dann nicht, wenn der Sport während eines aufrechten Dienstverhältnisses und mit ausdrücklicher Billigung durch den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 22.12.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 2.12.2010 betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 zu Recht…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufungen der Bw., vertreten durch Grünberger-Katzmayr-Zwettler Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, 4020 Linz, Volksgartenstraße 32, vom 10. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch G., vom 9. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 27. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2003, 2005 und 2007 sowie vom 10. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom…
Schließt ein österreichisches Unternehmen mit einem norwegischen Staatsbürger, der 1 Jahr bei diesem Unternehmen als Dienstnehmer (Fußballtrainer) beschäftigt war, einen Vergleich über dessen Forderung nach einer Kündigungsentschädigung, dann unterliegt diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige…
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch TPA Horwath Wth und Stb GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 29. November 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. November 2001 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 1998, über…
Vorbereitet hätte sie sich zu Hause, sie hätte sich Übungen überlegt und den Ablauf hinsichtlich Schwierigkeitsgrad abgestimmt. Dafür hätte sie am Anfang cirka 40 Minuten gebraucht, mit steigender Routine sei dieser Zeitaufwand gesunken. Die Fahrzeit zum Studio hätte 5 Minuten betragen. Arbeitsmaterialien hätte sie mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2004, 2005, 2006 und 2007 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007 entschieden…