…an einem deutschen Seeschiffahrtsbetrieb beteiligt, dessen Betriebsergebnis nach § 5a dEStG pauschal angesetzt wird (Tonnagenbesteuerung) und aus dem sich - nach österreichischem Recht ermittelt - ein in Österreich ausgleichsfähiger Verlust ergibt, dann kann dem Erfordernis einer Nachversteuerung nicht mit dem Argument ausgewichen werden, dass im Zuge der deutschen…
…GmbH & Co. KG) beteiligt. Die daraus erzielten Einkünfte wurden in Deutschland in pauschaler Form - nach der Größe des Schiffes - gemäß § 5a dEStG besteuert (sogenannte "Tonnagenbesteuerung" ). Diese Beteiligung erwirtschaftete ausschließlich Verluste. Im Rahmen einer Selbstanzeige vom 5. Juni 2013 - HB ging davon aus, dass das Vermögen…
C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…
2. Bemessungsgrundlage 2.1. Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage für das MinStG 1995 ist nicht einheitlich. Die Steuersätze beziehen sich entweder auf die Litermenge (1.000 Liter) der entsprechenden Ware (gilt insbesondere für Treibstoffe) oder auf das Eigengewicht (1.000 kg, gilt insbesondere für Heizöle und Flüssiggas…
§§ 5 Altlastensanierungsgesetz 5- Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Altlastenbeitrages ist die Masse des Abfalls. Die Umrechnung von Volumen auf Masse ist nicht zulässig. Das Rohgewicht ist entsprechend der Masse in Tonnen anzugeben. Bei der Ermittlung des Rohgewichtes ist die physikalische Masse, die zum…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen KG, die ein Seeschiff betreibt, dann unterliegen die Gewinnanteile jedenfalls gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland der deutschen Besteuerung, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens in Deutschland befindet. In diesem Fall sind die Gewinnanteile…
Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…
4.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Kontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrundezulegen. Bei Kontingentanträgen (nicht jedoch bei Plafondanträgen) ist außerdem…
Vermietet in steuerlich anzuerkennender Weise eine österreichische GmbH&CO KG, an deren Kapital je zu 50% eine österreichische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ein ihr gehörendes unbemanntes Boot (bare-boat-charter) an eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel…
4. Abgabenberechnung Die Berechnung der Abgaben darf die Weitergabe der Zollanmeldung zu Zwecken der Zollkontingentanmeldung nicht verzögern. Erfolgt die Berechung nicht im Rahmen des Automatikverfahrens, so wird die Abgabenberechnung somit nach der Weitergabe der Meldung zu erfolgen haben, wenn die Abgabenberechnung nicht ohne erhebliche Zeitverzögerung…
Verfügt ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art…
Artikel 50 Von der Schifffahrtsgesellschaft zu erfüllende Förmlichkeiten 1. Die Schifffahrtsgesellschaft muss folgende Angaben auf dem Manifest vermerken: a)die Kurzbezeichnung "T1", wenn die Waren im Rahmen des externen Unionsversandverfahrens gemäß Artikel 226 des Zollkodex befördert werden; b)die Kurzbezeichnung "T2F" in einem Fall gemäß…
1.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz" Wenn auch der Steuergegenstand der Mineralölsteuer weit und schwer überschaubar ist, sollte sich der Anwender stets vor Augen halten, dass grundsätzlich nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant ist. Dementsprechend unterliegen jene Mineralöle, die…
C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992) C.1. Steuergegenstand (§ 1 KfzStG 1992) C.1.1. Allgemeines Rz 1351: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) von mehr als 3,5 Tonnen, in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr…
1.1.6. Nachversteuerung im Falle gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung Werden gemäß § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c MinStG 1995 unversteuert bezogene Heizöle und Flüssiggase in einem Verwendungsbetrieb oder in einem Steuerlager ausschließlich zur Stromerzeugung eingesetzt, sind sie steuerfrei zu belassen. Werden sie jedoch…
1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen | | | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…
C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992) Rz 1358: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert grundsätzlich jedes einzelne Kraftfahrzeug (jeden einzelnen Anhänger); die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359…
Sind in Österreich ansässige Matrosen auf Seeschiffen deutscher Reedereien tätig, steht nach Maßgabe von Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen…
C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Rz 1513: Wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile bis 3,5 t hzGG mit Basisfahrzeug der Klasse…
D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953) D.3.1. Bemessungsgrundlage Rz 1670: Die Bemessungsgrundlage ist bei Kraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, der Hubraum in Kubikzentimetern die nach dem 30. September 2020 erstmalig…