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5 Treffer1540 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1368–138010.3.3. Beherbergung - Rechtslage von 1.5.2016 bis 31.10.2018
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…Inclusive Rz 1372: In der österreichischen Tourismusbranche kommt es vermehrt zu Packages- und All-Inclusive-Angeboten. "All-Inclusive" umfasst insbesondere die Benützung von Sporteinrichtungen und die Tischgetränke beim Abendessen. Daneben werden von Hoteliers für die Hotelgäste häufig Begrüßungscocktails gereicht oder mit den Hotelgästen Wanderungen (Skitouren…

UStR 2000 Rz 1218–122610.2.3.8. Beherbergungsleistungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…und die Tischgetränke beim Abendessen. Daneben werden von Hoteliers für die Hotelgäste häufig Begrüßungscocktails gereicht oder mit den Hotelgästen Wanderungen (Skitouren) durchgeführt. Rz 1222: Folgende Leistungen können als regelmäßig mit der Beherbergung verbundene Nebenleistungen angesehen werden, wenn dafür kein gesondertes Entgelt verrechnet wird: Begrüßungstrunk, Tischgetränke …

UFSG RV/0106-G/05Keine Vorsteuererstattung für Urlaubsreise mit Fahrsicherheitstraining
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2007

…brutto € 54.465,- angeboten worden war: - Fahrertraining in Theorie und Praxis für 20 Personen - Begleitprogramm und Unterkunft im Hotel mit Vollverpflegung samt Tischgetränken - Transport und Bereitstellung von bestimmten Kfz samt Miete des Geländes - Schipass für 5 Tage samt Schilehrer - Versicherung von Gästen samt Fuhrpark…

UFSF RV/0021-F/06Wellness- und Seminarleistungen als Haupt- oder Nebenleistungen zur Beherbergungsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006Teil 1/2

…ist erforderlich und berechtigt. Als regelmäßig mit der Berherbergung verbundene Nebenleistungen werden - wenn kein gesondertes Entgelt verrechnet wird - vom BMF (UStR Rz 1207) in diesem Zusammenhang angesehen: Begrüßungsgetränke, Tischgetränke (ebenso VwGH 27.6.2000, 95/14/0108 ÖStZB 2001, 13) sowie die zwischen den Mahlzeiten…

LStR 2002 Rz 1003.3.20 Getränke im Betrieb (§ 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.20 Getränke im Betrieb (§ 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988) Rz 100: Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.