Nach österreichischem innerstaatlichen Steuerrecht unterliegen im Ausland ansässige Mitwirkende an österreichischen Unterhaltungsdarbietungen mit den hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Einkommen-(Körperschaft-)steuerpflicht. Die Steuer ist vom Zahler der Einkünfte (dem Veranstalter) im Steuerabzugsweg einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter…
Gastieren ausländische Theater in Österreich und wirken sie damit an inländischen Veranstaltungen im Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG mit, dann sind die österreichischen Veranstalter verpflichtet, von den gezahlten Vergütungen einen 20%igen Einkommen(Körperschaft)steuerabzug vorzunehmen. Allerdings ist zu beachten, dass die…
Gastiert ein schweizerisches Tourneetheater in Österreich, dann besteht die Möglichkeit, im Wege eines auf § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG gestützten Antrages eine Veranlagung zu erwirken. Bei Abgabe der Jahressteuererklärung kann das Tourneetheater alle Aufwendungen, die mit den Österreich-Gastspielen im Zusammenhang stehen (und die…
Wird in Österreich eine Theaterproduktion mit einem Kostenaufwand von 150.000 Euro erstellt und sodann im In- und Ausland (Deutschland, Schweiz, Frankreich, Italien, England) aufgeführt (Betriebseinnahmen insgesamt 250.000 Euro), wobei die Auslandsgastspiele einen lokalen Kostenaufwand von 75.000 Euro (50.000 Euro Deutschland, die…
Schließt ein als Kapitalgesellschaft organisiertes niederländisches Theater mit einer österreichischen "Promotion"-Firma eine Vereinbarung über die Abhaltung von Theateraufführungen in drei österreichischen Städten ab, dann gelten für die Frage, ob die Promotion-Firma hinsichtlich der dafür zu entrichtenden Entgelte für die Einbehaltung des nach…
Liegt die Umsatzrendite eines schweizerischen Tourneetheaters bei rund 14% und erzielt dieses Theater für ein z.B. mit einer Gage von S 100.000,- dotiertes österreichisches Gastspiel einen Gewinn von lediglich S 14.000,-, so ist durchaus einzusehen, dass dieses Theater seine weitere kulturelle Betätigung…