…einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang handelt. Beim Teilungsvertrag handelt es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Willenseinigung zwischen den Teilungspartnern über eine Vermögensübertragung. Rz 1527: Der Teilungsvertrag ist jedenfalls dann vollständig, wenn er folgende Punkte enthält: Teilungspartner Teilungsstichtag (Rz 1536 ff) Das definierte Teilungsvermögen (Teilungsmassen; Rz 1545 ff…
…Miteigentumsanteiles; daher setzten sich die Anschaffungskosten und eine allfällige Altvermögenseigenschaft des Miteigentumsanteiles im geteilten Grundstück fort. Ist es aufgrund eines Spitzenausgleiches zu einer teilweisen Veräußerung gekommen, liegt bei dem Teilungspartner, zu dessen Gunsten die Wertverschiebung erfolgte, insoweit eine Anschaffung und somit Neuvermögen vor (vgl. Doralt…
Bei dem Fall ist es rechnerisch so, dass ja einer der Teilungspartner, vorher Anteile an beiden Grundstücken hat und auch nachher Anteile an beiden Grundstücken behält. Es wird geteilt, das führt aber zu keinem besonders großen Mehrwert bei ihm. Das führt in Berücksichtigung dieser Begünstigungsbestimmung…
…5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 UmgrStG)…
…25, 26, 71, 72 und 81 mit einer Gesamtfläche von 1.623 m² von verschiedenen Eigentümern zur Vereinigung zu neu geschaffenen Grundstücken. Insgesamt wurden von ihm Teilflächen im Ausmaß von 1.361 m² an andere Teilungspartner übertragen. Die Teilstücke 78, 44, 45, 83 sowie 84…
…nachvollziehbares Gutachten nachzuweisen ist) der Abschluss eines Teilungsvertrages in welchem die Leistungen (Übertragung der Teilungsmasse) und Gegenleistungen (Verzicht auf Gesellschaftsrechte) festgehalten werden. Beim Teilungsvertrag handelt es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Willenseinigung zwischen den Teilungspartnern über eine Vermögensübertragung. Der Teilungsvertrag muss auch den Teilungsstichtag enthalten…
… 24 Abs. 7 EStG 1988 24 Abs. 7 EStG(siehe dazu näher Rz 1640a 1988, die auch für den anderen einen Betrieb übernehmenden Teilungspartner maßgebend ist). 5.1.10.4. Teilbetrieb Rz 1549: Der Teilbetrieb als Übertragungsobjekt im Sinne des § 27 Abs. 2 UmgrStG ist…
…Mitunternehmer im Teilungsvertrag ausdrücklich zur Vorsorge gegen eine endgültige Steuerlastverschiebung durch Ansatz und Fortführung von betraglich festgelegten Ausgleichsposten verpflichten (zur späteren tatsächlichen Unterlassung des Ansatzes der Ausgleichsposten durch einen, mehrere oder alle Teilungspartner siehe Rz 1604). Sollte auch nur ein Mitunternehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen…
…Sinne des § 44 UmgrStG anzunehmen ist (siehe Rz 1907 ff), liegt eine "verunglückte Realteilung" vor. Rz 1640a: Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer "verunglückten Realteilung" ist zu unterscheiden: Für Stichtage nach dem 30.6.2024 gilt (Rechtslage idF AbgÄG 2024): Übernehmen beide Teilungspartner begünstigtes Vermögen, ist für…
…Fax vom 25.09.2024 wurde der Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgezogen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Partner des gegenständlichen Kaufvertrages (Teilungspartner) waren Alleineigentümer von Nachbargrundstücken, auf denen ein Gebäude errichtet war, durch welches eine Grundstückgrenze verlief (siehe Präambel). Gemäß des Teilungsplanes…
…Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung kommt nur für Fälle…
…Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung kommt nur für Fälle…
…Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung kommt nur für Fälle…
…Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung kommt nur für Fälle…
…Begünstigung setzt eine flächenmäßige Aufteilung von Grundstücken voraus und ist nur in jenem Umfang zu gewähren, in dem der Teilungspartner ein seinem bisherigen Miteigentumsanteil entsprechendes Flächenstück in sein Alleineigentum übertragen erhält. Jeder Mehrerwerb gegenüber dem bisherigen Miteigentumsanteil ist steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung kommt nur für Fälle…
… 3 Abs. 2 GrEStG nur für eine wertmäßig entsprechende Flächenteilung innerhalb der wirtschaftlichen Einheit erfolgen kann und die Gegenleistung aus der Hingabe der Grundstücksanteile daher auch aus derselben wirtschaftlichen Einheit (Abgabe an die Teilungspartner, Tauschgrundsatz wie oben ausgeführt) erfolgt. Jede der wirtschaftlichen Einheiten wird für…
…dem Gesetz nicht ableitbaren - Bevorzugung der Teilung eines Grundstückes mit wertmäßiger Verschiebung gegenüber sonstigen Tauschverträgen führen. Bei der Anwendung des § 3 Abs 2 GrEStG 1987 ist wie folgt vorzugehen: a) Für jeden Teilungspartner ist der volle Betrag der Steuer zu berechnen. Bemessungsgrundlage ist seine Gegenleistung…
… 3 Abs. 2 GrEStG nur für eine wertmäßig entsprechende Flächenteilung innerhalb der wirtschaftlichen Einheit erfolgen kann und die Gegenleistung aus der Hingabe der Grundstücksanteile daher auch aus derselben wirtschaftlichen Einheit (Abgabe an die Teilungspartner, Tauschgrundsatz wie oben ausgeführt) erfolgt. Jede der wirtschaftlichen Einheiten wird für…
…dem Gesetz nicht ableitbaren - Bevorzugung der Teilung eines Grundstückes mit wertmäßiger Verschiebung gegenüber sonstigen Tauschverträgen führen. Bei der Anwendung des § 3 Abs 2 GrEStG 1987 ist wie folgt vorzugehen: a) Für jeden Teilungspartner ist der volle Betrag der Steuer zu berechnen. Bemessungsgrundlage ist seine Gegenleistung…
… 3 Abs. 2 GrEStG nur für eine wertmäßig entsprechende Flächenteilung innerhalb der wirtschaftlichen Einheit erfolgen kann und die Gegenleistung aus der Hingabe der Grundstücksanteile daher auch aus derselben wirtschaftlichen Einheit (Abgabe an die Teilungspartner, Tauschgrundsatz wie oben ausgeführt) erfolgt. Jede der wirtschaftlichen Einheiten wird für…