…§ 4 Abs. 4 EStG 1988 bei den Einkünften der Bf. aus selbständiger Arbeit (sA) als Tanzlehrerin (Abhaltung von Tanzkurse an der VHS). Nach Ansicht des Finanzamtes handle es sich bei den strittigen Ausgaben um solche für die Lebensführung der Bf. iSd § 20 Abs. 1 Z…
…8-9 Semester betrage und das den amerikanischen Hochschulrichtlinien entsprechende Studium unter der Voraussetzung der Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen nach vier Jahren mit dem Bachelor of Arts in Tanz abschließe. Das abgeschlossene Studium berechtige zur Ausübung des Berufes einer Tanzlehrerin an Hochschulen (Universitäten), Gymnasien, Hauptschulen…
…5100885/2011, verwiesen. Ein Streitpunkt des Verfahrens war die Anerkennung eines iPods als Betriebsausgabe einer selbständigen Tanzlehrerin. Das BFG führte in seiner Begründung zu diesem Beschwerdepunkt wie folgt aus: "Bei den Aufwendungen für den Ipod handelt es sich um jene der privaten Lebensführung, welche einem…
…weshalb ihr das große Pendlerpauschale für 27 Kilometer zustehe. Zudem sei sie als Tanzlehrerin stets gefordert und müsse Neues einbauen. Da sie körperlich und tanztechnisch immer auf dem Laufenden sein solle und die Werbungskosten sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach nicht übertrieben seien…
…der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Steuerausländern (siehe auch EAS 290). Allerdings kann der Begriff "Vortragender" nicht in einer Weise überdehnt werden, dass er auch auf Tanzlehrer Anwendung findet, die vorrangig nicht durch das gesprochene Wort, sondern in erster Linie durch Gestik und ähnliche Darstellungen unterrichtend tätig…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, KR Franz Schrimpl und Gerhard Raub im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 1. Dezember 2007 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, KR Franz Schrimpl und Gerhard Raub im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 15. Februar 2006 gegen den Bescheid…