…Sinne des FLAG 1967 darstelle. i habe mit Beginn des Sommersemesters 2005 einen beihilfenschädigenden Studienrichtungswechsel vorgenommen. Trotz Aufforderung vom 30. November 2005 seien keine schlüssigen Nachweise für einen unverschuldeten zwingenden Studienwechsel vorgelegt worden. In ihrer Eingabe vom 24. Februar 2006, datiert mit 16. Februar 2006…
…Grunde werde beantragt, die Familienbeihilfe bis zur Mindeststudiendauer von sechs Semestern - bis 10/2026 - weiter zu gewähren. Für den Fall, dass aufgrund des Studienwechsels nicht die volle Dauer berücksichtigt werden könne, werde die Familienbeihilfe noch für das Toleranzsemester des ersten Studiums (TU-Maschinenbau), also das…
…1998 habe er den Aufnahmebescheid der Akademie für Y. in Z. erhalten. Ein sinnvoller Studienwechsel vor diesem Zeitraum sei leider nicht möglich gewesen, da er aus Mangel an Ausbildungsplätzen an der Akademie nicht hätte aufgenommen werden können. Der Bw. beantragte die Stattgabe der Berufung. Die…
…Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe erst dann wieder, wenn der/die Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt habe. M sei von Oktober 2009 (gemeint ist wohl: 2008) bis Februar 2011 dem Diplomstudium der Internationalen…
…Jänner 2004 erfolgt. Die Anerkennung der Prüfungen mittels Verordnung sei gesammelt im Sommersemester 2004 erfolgt. Tatsächlich aber sei bereits seit dem Studienwechsel auf Ba zielstrebig und nachhaltig der Abschluss des Bsstudiums betrieben worden. Daher seien auch Lehrveranstaltungen des Studienplans B belegt worden, die im Studienplan…
…für Oktober und November 2009 bereits bezahlte Familienbeihilfe sowie die Kinderabsetzbeträge mit der Begründung zurück, dass die Tochter mit dem Wechsel der Universität nach vier Semestern einen schädlichen Studienwechsel vorgenommen habe. Da die erste Diplomprüfung anerkannt worden sei und die Dauer des ersten Studienabschnittes zwei…
…des Vorliegens eines schädlichen Studienwechsels im Lehramtsstudium zu berücksichtigen. C wurden aus den drei vorangegangen Semestern in den Bachelorstudien Deutsche Philologie und Philosophie von der zuständigen Studienpräses insgesamt Prüfungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten als Vorstudienzeiten für das Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vom 30. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 7. Mai 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für C., für die Zeit ab 1.3.2001 entschieden: Der…
…Bw. in einem Aktenvermerk festgehalten, dass die Eltern keinen Unterhalt leisteten sondern nur die Studiengebühr bezahlten. Gleichzeitig wurde der Bw. mitgeteilt, dass sie - wegen Studienwechsels - keinen Anspruch auf Familienbeihilfe habe. Mit Schreiben vom 21. November 2002, eingelangt am 22. November 2002, ersuchte die Bw. um…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem neuen Studium. In der Berufung wären sämtliche Studienbestätigungen und…
…vor, dass hierbei nur ein Wechsel des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung vorliege. Es handle sich somit nicht um einen Studienwechsel und führe in der Folge nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Ein Vergleich der Studienrichtungen werde gerade von der Wirtschaftsuniversität angefordert und nach Erhalt nachgereicht. 5…
… 33 Abs. 4 EStG 1988 - mit folgender Begründung zurück: "Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder…
…pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…bis 31. Mai 2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge im Wesentlichen mit der Begründung zurück gefordert, bei dem zitierten Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) und damit auch im Sinn des § 2…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Werde im Falle eines kombinationspflichtigen Studiums ein Fach zur Gänze gegen ein anderes ausgetauscht, liege ein Studienwechsel vor. Da der Sohn der Berufungswerberin die Studienrichtung (bzw. das Fach) nach vier Semestern gewechselt habe, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr…
…diesem Grund der erlassene Bescheid unverständlich. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, dass dennoch hier ein kombinationspflichtiges Studium und ein beihilfenschädlicher Studienwechsel vorliege, da Sonderregelungen für das Stipendium nicht für die Familienbeihilfe gelten würden. Mit Antrag auf Entscheidung über die…
…Weiters ersuchte er, die in § 17 StudFG i.d.F. BGBl I Nr. 76/2000 enthaltenen gesetzlichen Vorschriften für den Fall des Studienwechsels zu ändern. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet…
…Anwendung, da die Ausnahmebestimmung des § 17 Abs. 2 StudFG anzuwenden sei. Der Studienwechsel sei durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Sohnes herbeigeführt worden, indem die Wirtschaftsuniversität W. das Studium der Handelswissenschaften auslaufen gelassen habe. Das Studium der Internationalen Betriebswirtschaft anerkenne alle besuchten Veranstaltungen, Prüfungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…