1 Elektrizitätsabgabe 1.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 1.1.1 Steuerbare Vorgänge 1.1.1.1 Lieferung elektrischer Energie Rz 1: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG jede Lieferung von elektrischer Energie, ausgenommen an "Elektrizitätsunternehmen" im Sinne des § 7 Abs. 1…
…von Erzeugern mit niedrigeren Grenzkosten vorübergehend begrenzt werden, indem auf diese Markterlöse aus dem Stromverkauf in der Union die Obergrenze für Markterlöse angewandt wird." Im Hinblick auf die der Bewältigung einer Krisensituation dienenden Zielsetzungen stellte die befristete Einführung eines Krisenbeitrags durch bestimmte Stromerzeuger, nämlich jener…
…Umfang und Zweck der Nutzung) Punkt 1I. des vorgenannten Nutzungsvertrages bleibt vollinhaltlich aufrecht und wird wie folgt ergänzt: Sollten durch eine derartige gewerbliche Nutzung durch den NB Einnahmen (über Einnahmen aus Stromverkauf hinausgehende Einnahmen) erzielt werden, so ist vor Beginn dieser gewerblichen Nutzung das Einvernehmen…
…Auftragsproduktion"), dann wäre es jedenfalls verfehlt, die Erlöse aus dem Stromverkauf dem deutschen Betriebstättenteil nur deshalb zuzurechnen, weil sich das Maschinenhaus mit den stromerzeugenden Turbinen und Generatoren sowie den Schalt- und Steuerungsanlagen auf deutschem Staatsgebiet befindet und auf österreichischem Staatsgebiet lediglich die Wehranlagen existieren. Denn…
…Cent | 4.000,00 | - IFB (50.000 * 15%) | - 7.500,00 | - degressive AfA (50.000 * 30%) | - 15.000,00 | Ergebnis | - 18.500,00 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 18.500,00 € erzielt…
…AfA (25.000 * 37,5% * 30%) | - 2.812,50 | Ergebnis | - 3.468,75 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 3.468,75 € erzielt. Im Folgejahr ergibt sich folgende Beurteilung: | Steuerpflichtige Einspeisung 7.500 kWh à 11…
…Rz 37: Die Einnahmen aus der Einspeisung sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aufwendungen/Ausgaben sind in jenem Umfang, in dem die Anlage der Einspeisung in das öffentliche Netz (dem Stromverkauf) dient, Betriebsausgaben. Da der produzierte Strom bei Überschusseinspeisung immer auch unmittelbar der Eigenverwendung dient…
…eigene private, betriebliche und steuerfreie Zwecke) | - 170,83 | Zwischenergebnis | 79,17 | - Gewinnfreibetrag (79,17 * 15%) | - 11,88 | Ergebnis | 67,29 Aus dem Stromverkauf werden positive Einkünfte (Gewinne) aus Gewerbebetrieb iHv 67,29 € erzielt. Die anteilige AfA, die…
…aus der Überschusseinspeisung Betriebseinnahmen dar. Hinsichtlich der Aufwendungen/Ausgaben gilt: In jenem Umfang, in dem die Anlage dem steuerpflichtigen Stromverkauf dient, sind sie (im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung gesondert zu berücksichtigende) Betriebsausgaben des (Substanz)Nebenbetriebs. In jenem Umfang, in dem die Anlage unmittelbar…
…| 542,50 | USt: 108,50 Die Überschusseinspeisung ist nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, weil der produzierte Strom überwiegend für den privaten Eigenbedarf und den Stromverkauf verwendet wird (55%). Hinsichtlich des auf den land- und forstwirtschaftlichen Eigenbedarf entfallenden Teiles der Anlage (45%) sind…
…Volleinspeisung: gesamter produzierter Strom steht der Energiegemeinschaft zur Verfügung. Überschusseinspeisung: nur Überschussstrom wird der Energiegemeinschaft zur Verfügung gestellt. Einnahmen aus dem Stromverkauf innerhalb der Energiegemeinschaft sind der Energiegemeinschaft zuzurechnen. Einnahmen aus der Einspeisung in das öffentliche Netz sind dem zivilrechtlichen Eigentümer der Anlage zuzurechnen. Das…
…| Zwischenergebnis | 63,75 | - Gewinnfreibetrag (63,75 * 15%) | - 9,56 | Ergebnis | 54,19 Aus dem Stromverkauf werden positive Einkünfte (Gewinne) aus Gewerbebetrieb iHv 54,19 € erzielt. Rz 135: Beispiel 28: Auf dem Betriebsgebäude einer Tischlerei wird eine netzgekoppelte 30…
…verlust) muss diesfalls beim Stammhaus verbleiben. Das bedeutet auch, dass nicht die gesamten Erträge aus dem Stromverkauf nach Deutschland der Betriebsstätte zuzuordnen sind, sondern nur der aus der Kostenaufschlagsmethode hochgerechnete Teil. Rz 311: Sind im Ausland mehrere Betriebsstätten gelegen, dann ist für jede Betriebsstätte eine…
…den Gesetzesmaterialien zum EKBSG deutlich, wonach "die außergewöhnlichen Markterlöse von Erzeugern mit niedrigen Grenzkosten vorübergehend begrenzt werden (müssen), indem auf diese Markterlöse aus dem Stromverkauf in der Union die Obergrenze für Markterlöse angewandt wird." Mehr noch: Die mit BGBl. Nr. I 13/2024 normierte Verlängerung…
…BGBl. II Nr. 194/2023). Das EKBSG sei rückwirkend mit 1.12.2022 in Kraft getreten. Der EKB-S basiere auf den monatlichen Überschusserlösen aus dem Stromverkauf, die ab dem 1.12.2022 erzielt worden seien (§ 3) und sei mittlerweile auf unbestimmte Zeit verlängert worden…
…sei willkürlich und sachlich nicht begründet. Sowohl die Wahl der Bemessungsgrundlage als auch die Obergrenze seien willkürlich und daher verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern: Während der EKB-S auf dem Erlös aus dem Stromverkauf basiere, orientiere sich der EKB-F an den tatsächlichen…
…sei willkürlich und sachlich nicht begründet. Sowohl die Wahl der Bemessungsgrundlage als auch die Obergrenze seien willkürlich und daher verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern: Während der EKB-S auf dem Erlös aus dem Stromverkauf basiere, orientiere sich der EKB-F an den tatsächlichen…
…sei willkürlich und sachlich nicht begründet. Sowohl die Wahl der Bemessungsgrundlage als auch die Obergrenze seien willkürlich und daher verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern: Während der EKB-S auf dem Erlös aus dem Stromverkauf basiere, orientiere sich der EKB-F an den tatsächlichen…
…das EKBSG, die EKB-S-Umsetzungs-Verordnung und die EKB-Investitions-Verordnung konkretisiert. Das EKBSG sei rückwirkend mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten. Der EKB-S basiere auf den monatlichen Überschusserlösen aus dem Stromverkauf, die ab dem 1. Dezember 2022 erzielt worden seien (§ 3…
…das EKBSG, die EKB-S-Umsetzungs-Verordnung und die EKB-Investitions-Verordnung konkretisiert. Das EKBSG sei rückwirkend mit 1. Dezember 2022 in Kraft getreten. Der EKB-S basiere auf den monatlichen Überschusserlösen aus dem Stromverkauf, die ab dem 1. Dezember 2022 erzielt worden seien (§ 3…