…Rechnungen, aufwändige Manipulationen, Beschäftigung von Schwarzarbeitern, eindeutig privater Aufwand gewinnmindernd geltend gemacht). In diesen Fällen bedarf es einer Bestrafung, um den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat eine strafrechtliche Würdigung durch die Finanzstrafbehörde zu erfolgen und eine Meldung gemäß …
…sich aus den zitierten Aktenteilen sowie dem Vorbringen der Beschwerdeführerin und ihres steuerlichen Vertreters. Rechtslage und Erwägungen § 30a FinStrG regelt die Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) und normiert: (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen…
…1 FinStrG den Antrag auf Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag). Die Entrichtung des Verkürzungszuschlages erfolgt zeitgleich mit der gegenständlichen Antragstellung. Bei entsprechender Stattgabe zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist somit die vierzehntägige Frist zur Beantragung des Verkürzungszuschlags nunmehr gewahrt. Wir erlauben uns des Weiteren…
…vom Finanzamt in Aussicht genommenen Verkürzungszuschlag („Strafaufhebung in besonderen Fällen“) bezogen hat und die gegenständliche Abgabenfestsetzung nicht berührt. Die Ausführungen in der Beschwerde vom 14. September 2012 können somit dahingestellt bleiben. Auf den Verspätungszuschlag wird an anderer Stelle eingegangen. 2. Wohnsitzsituation des Bf. In wirtschaftlicher…
…In seinen Entscheidungsgründen verwies der Verwaltungsgerichtshof auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof Folgendes festgestellt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: Strafaufhebung in besonderen Fällen…
…Rechtslage Die Bestimmung nach § 30a Finanzstrafgesetz (FinStrG) betr. "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag)" lautet auszugsweise wie folgt: "(1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese begründenden Unrichtigkeiten der Verdacht eines Finanzvergehens besteht…
…aktenkundigem Rückschein am 7.2.2018 durch Hinterlegung. Im Übrigen ergibt sich der oben festgestellte Sachverhalt aus den zitierten Aktenteilen. Rechtslage § 30a FinStrG normiert eine „Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag)“ und bestimmt dazu in den Absätzen 1, 6 und 8: (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt…
…worden, da dieser laut abgegebener Einkommensteuererklärung im Jahr 2010 lediglich Einkünfte von € 12.600 gehabt habe. § 30a FinStrG betreffend Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) idmF lautet: "(1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit…
…1 FinStrG begangen hat“. In der Begründung dieses zur Versendung gelangten und dem genannten Adressaten ordnungsgemäß zugestellten Bescheides wurde auf offenbar vorsätzlich nicht erklärte Entschädigungszahlungen der Straßenerrichtungsgesellschaft im Zusammenhang mit einer (weiteren) Liegenschaft verwiesen. Rechtslage: § 30a FinStrG lautet: Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) (1) Die…
…Weiters wurde neuerlich ein Vorabentscheidungsersuchen angeregt. Die vom Bf beantragte mündliche Verhandlung wurde am 17.12.2014 durchgeführt. § 30a FinStrG betreffend Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) idmF lautet: "(1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen…
…ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…ausgeführt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…2015 verweist der VwGH in Bezug auf die Abgabenerhöhung auf das Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Dort heißt es auszugsweise: „Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: ‚Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag)…
…seines Inhaltes auf. In der Begründung verweist der VwGH auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Darin heißt es auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) …
…Inhaltes auf. In der Begründung verweist der VwGH auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Darin heißt es auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a…
…Inhaltes auf. In der Begründung verweist der VwGH auf sein Erkenntnis vom 27. September 2012, 2012/16/0090. Darin heißt es auszugsweise: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a…
…BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz,(FinStrG), folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese begründenden Unrichtigkeiten der Verdacht…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBL. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: "Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…
…festgestellt: "Mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010 wurde dem Finanzstrafgesetz folgender § 30a samt Überschrift eingefügt: Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) § 30a. (1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese…