…und stille Reserven in keinen weiteren Aktiven laut Einbringungsbilanz vorhanden waren, entspricht der Aktenlage in diesem Verfahren. Wenn daher die Datenbank tatsächlich einen, die buchmäßige Überschuldung des Betriebes sowie die Entnahmen im Rückwirkungszeitraum übersteigenden realen Wert besaß - als teilweises selbst geschaffenes, zum anderen Teil aber…
…Wenn andererseits die ausscheidenden stillen Mitgesellschafter zum Zeitpunkt des Einbringungsvertrages zutreffend von dem begutachteten Unternehmenswert ausgehen durften, so ergäbe ihre Entfertigung mit Altaktien der AG annähernd im angenommenen Gegenwert ihrer buchmäßigen Beteiligungen keinen Sinn. Da die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung nach Art III UmgrStG…
…enthaltenen stillen Reserven pro futuro mehr als kompensiert werden können, sodass die Einbringung der Mitunternehmeranteile gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral erfolgen dürfe. Dieses Argument überzeugt das BFG nicht: Das einzige potentiell werthaltige Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens bildete die teils selbst erstellte, zu einem guten Teil aber…
…stille Reserven für den Fall einer späteren Realisierung im Inland von der Besteuerung ausgenommen werden. Der höhere Teilwert wird auch für wieder übernommenes Vermögen angesetzt, für das aufgrund der ertragsteuerlichen Vorschriften ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt wurde (siehe Rz 160b). Rz 1458b: Die Neubewertung zum…