…sofern es zu keiner Konkurrenzsituation zu steuerpflichtigen Betrieben führt. Siehe auch Rz 298 "Sportplatzvermietung". Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltung Rz 276: Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfest". Grundstücksveräußerung Rz 276a: Zu Einkünften aus der Veräußerung von Grundstücken siehe Rz 420a f und Rz 427a…
…Rz 297: Erlöse aus der Abtretung eines Sportlers stehen mit dem Sportbetrieb eines Sportvereines in einem unmittelbaren Zusammenhang und sind daher dem unentbehrlichen Hilfsbetrieb zuzurechnen. Es sind daher auch die damit zusammenhängenden Ausgaben keine abzugsfähigen Betriebsausgaben. Sportplatzvermietung Rz 298: Die Vermietung von Sportplätzen (Tennisplätzen, Fußballplätzen…
…waren). Die Vorsteuer für den Bau und den laufenden Betrieb für die Jahre ab 2002 ist nicht abzugsfähig. Im Prüfungszeitraum sind aufgrund der Sportplatzvermietung die folgenden USt-Bemessungsgrundlagen zu berichtigen: Die USt-Schuld lt. Rechnung wurde gegenüber der Niederschrift über die Schlussbesprechung richtiggestellt. Die Auswirkung…