Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden Spendensammelaktionen von nicht begünstigten Organisationen Nach LStR 2002 Rz 573 können Spenden auch durch eine nicht begünstigte Organisation als Treuhänder des Spendenempfängers vereinnahmt werden. Diese Spenden sind abzugsfähig, wenn ersichtlich ist, dass die nicht begünstigte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Six in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch B, 1130 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (vormals Finanzamt Wien 6/7/15) vom 21. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber in der Beschwerdesache BF gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 04.02.2016, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 25.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 22.02.2017 bzw. (nach Wiederaufnahme des Verfahrens) vom 08.03.2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache A gegen den am 20. Dezember 2016 ausgefertigten Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. II. Bemessungsgrundlage und die…
5.5.4a.2 Begünstigte Zwecke Rz 1312: Spendenbegünstigte Zwecke sind seit 2024 alle Zwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 bzw. 37 BAO anzusehen sind. Diese Erweiterung führt aber nicht dazu, dass jede auf Grund der Verfolgung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken abgabenrechtlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. November 2024 betreffend Einkommensteuer 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 18.September 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Berufung, nunmehr Beschwerde, vom 16.Oktober 2013 wird als unbegründet…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adresse gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 11. November 2010 zu Recht erkannt: Der…
…und deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben - Bestätigung über die Einhaltung der Obergrenze der Verwaltungskosten Eine solche Bestätigung ist auch mit einem erstmaligen Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger beizubringen. Im berufungsgegenständlichen Fall wurde durch die Bw. die Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gem. …
…2009" nicht in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreiben oder mildtätige Zwecke bzw. Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe verfolgen und Inhaber von Spendenbegünstigungsbescheiden sind oder waren, aufscheint (siehe Liste der begünstigten Spendenempfänger, https://www.bmf.gv.at/Service/allg…
5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…
5.5.4a.5 Verfahren Rz 1323: § 4a Abs. 5 EStG 1988 regelt den Antrag auf Zuerkennung, die Aufrechterhaltung und die Aberkennung der Spendenbegünstigung. Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung wirkt grundsätzlich unbefristet, jedoch sind jährlich gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, weil es ansonsten zu einem Widerruf kommen…
Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
…der Spende über einen gültigen Spendenbegünstigungsbescheid verfügen und daher in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen auf der Website des BMF ohne Gültigkeitsende aufscheinen, abzugsfähig. Die Feststellung, ob die in § 4a Abs. 2 und 8 EStG festgelegten Voraussetzungen vorliegen, erfolgt durch einen Bescheid, den sogenannten Spendenbegünstigungsbescheid…
Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a) (Muster basierend auf Vorschlag der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Prüfungen, die unter § 4a Abs. 85 Z 2 EStG 1988 fallen, zu verwenden) Bericht über die unabhängige Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 84 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr., vertreten durch ECOVICS Scholler & Partner STB GmbH, Maximilianstr. 52, 3100 St. Pölten, gegen den Bescheid des Finanzamts Amstetten Melk Scheibbs vom 7.7.2011, betreffend Einkommensteuer 2009 zu…
…B" nicht in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung und Lehre betreiben oder mildtätige Zwecke bzw. Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe verfolgen und Inhaber von Spendenbegünstigungsbescheiden sind oder waren, aufscheint (siehe Liste der begünstigten Spendenempfänger, https://www.bmf.gv.at/Service/allg…
Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…