RIS AI
4 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 60–712 Erdgasabgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…im Zusammenhang mit diesen Funktionen verantwortlich ist, mit Ausnahme der Endverbraucher; Unternehmen im Sinne der Z 20 ("Inhaber von Transportrechten"), Z 43 ("Regelzonenführer") und Z 48 ("Speicherunternehmen") GWG sind Erdgasunternehmen. "Erdgasunternehmen" ab 22. November 2011 im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 16 GWG 2011…

BFG RV/7100851/2013Befreiung von der Gesellschaftsteuer anlässlich einer Umstrukturierung nach § 170 Abs. 1 GWG 2011
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2019

…Rechnung zu tragen.“ 5. Berufung In der dagegen am 6.3.2013 fristgerecht eingebrachten Berufung wurde eingewandt: „1. Sachverhalt Das GWG sieht in § 107 Abs 1 vor, dass Speicherunternehmen, die Teil eines vertikal integrierten Erdgasunternehmens sind, zumindest hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den…

EStR 2000 Rz 820732 Einkünfte im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden (§ 107 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…wahrnimmt und für die kommerziellen, technischen oder wartungsbezogenen Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Funktionen verantwortlich ist, mit Ausnahme der Endverbraucher; Unternehmen gemäß § 7 Abs. 1 Z 58 ("Speicherunternehmen"), § 13 ("Marktgebietsmanager") und § 17 ("Verteilergebietsmanager") des Gaswirtschaftsgesetzes 2011des GWG 2011 sind Erdgasunternehmen. Erdölunternehmen, nämlich dem MineralrohstoffgesetzMinroG, BGBl…

EAS 3058Errichtung von Speicherwerken und Vermarktung ihrer Kapazitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0900-IV/4/200924.04.2009

Wird unter 50-prozentiger Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft (dGmbH) von einer österreichischen Kapitalgesellschaft (öGmbH), die nach außen als Bauherr fungiert, ein Speichersystem mit Obertag- und Untertagbauwerken sowie Leitungsverbindungen zwischen den Lagerstätten errichtet, dann sind für die Beurteilung der allfälligen Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft vorweg folgende…