5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
…werden. Die von der Bw erklärten Vorleistungen für Jänner 2011 in Höhe von 958.533,36 € waren daher um den Sozialversicherungsaufwand für Jänner 2011 in Höhe von 52.204,03 € zu kürzen und mit dem Differenzbetrag von 906.329,33 € bei der…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
5.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 5.3.1 Verpflichtende und freiwillige Beiträge Rz 243: Unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen jedenfalls Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Solchen…
19.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988) Rz 1119: Die auf mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, und zwar Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne…
5.5.1.4.8 Alterszuschlag Rz 1260: Die Betriebsausgabenbegrenzung des § 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988 hat den Zweck, "überhöhte" Pflichtbeiträge vom Steuerabzug auszuschließen. Derart überhöhte Pflichtbeiträge können insbesondere dann vorliegen, wenn im Rahmen von Versorgungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 19. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 14. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 11.6.2008 stattgegeben. Im Übrigen…
…auf Vergütung von Energieabgaben für 2004 beim Finanzamt ein (Vergütungsbetrag 81.114,48 €). In den für die Berechnung aufgelisteten Kosten ist ein Sozialversicherungsaufwand iHv 441.587,30 € enthalten. Nach einer Außenprüfung wurde mit Bescheid über die Festsetzung des Vergütungsbetrages nach dem EnAbgVG für…
…einer Energieabgabenvergütung in Höhe von 1.527,98 €. Bei der Ermittlung des Nettoproduktionswertes setzte sie als Vorleistung einen Sozialversicherungsaufwand iHv 818.755,62 € an. Ohne diese Vorleistung hätte sich kein positiver Vergütungsbetrag ergeben. 2. Das für die Genossenschaft zuständige Finanzamt setzte mit Bescheid…
…legte am 18. Dezember 2002 Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung des Vergütungsbetrages für das Jahr 2001 vom 27. November 2002 ein: Beantragt werde die Anerkennung des erklärten Sozialversicherungsaufwandes "Dienstgeberanteil" als Vorleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sowie die…
…die Bf. davon ausgegangen wäre. Die auf den Lohnzetteln ersichtliche Position "AG-Anteil freiw. SV Ausl" stelle keinen gesetzlichen Sozialversicherungsaufwand nach deutschem Recht dar. Jedenfalls habe das Wort "AG-Anteil freiw. SV Ausland" bereits nach dem Bedeutungsinhalt nichts mit einer "privaten Sozialversicherung" zu tun. Aus…
…betriebliche Einnahme und ist dieser Betrag daher zu erfassen. Im Jahr 2008 wurden vom Abgabepflichtigen Zahlungen in Höhe von 15.143,20 als Sozialversicherungsaufwand geltend gemacht. Aufgrund der ausgewiesenen Gewinne erschien der Bp der Betrag sehr hoch und wurde daher dieser Aufwand überprüft. Die Zahlungen…
…€. Der Mietaufwand zwischen 450,00 € bis 1.500,00 € (Anbot/Nachfrage). Die Höhe des künftigen Sozialversicherungsaufwandes könne derzeit nicht angegeben werden. Für die Erhaltung des Type Ratings und medizinische Untersuchung sei mit jährlichen Kosten von 5.000,00 € für 2 Flugstunden…
…von der Gesellschaft erzielten Nettoprovisionen durch die von Herrn n12 vermittelten Geschäfte. Herr n12 muss die Aufwendungen für das betriebsnotwendige Kraftfahrzeug und Mobiltelefon die Reisespesen, die Schulungskosten sowie den Sozialversicherungsaufwand selbst bezahlen. Die Gesellschaft stellt den selbständigen b die Büroinfrastruktur (Räumlichkeiten, EDV-Ausstattung) zur Verfügung…
…aufgebrachten Beiträge den Gesamtaufwand der Sozialversicherung deckt. Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden…
…der privaten Lebensführung (§ 20 EStG) des persönlich haftenden Gesellschafters zuzuordnen waren. Nachstehende Ausgaben waren daher gewinnerhöhend den jeweiligen Jahreserfolgen hinzuzurechnen: | | 2002 | 2003 | 2004 | | € | € | € | Sozialversicherungsaufwand betreffend | | | | K. GmbH | |…
…2005 vom 7. September 2006 Berufung eingelegt: Die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der von der Bw. geleisteten Sozialversicherungsaufwendungen als an das Unternehmen erbrachte Vorleistungen. (a) Beim gesetzlichen Pflichtversicherungsverhältnis handle es sich um eine Leistungs-Gegenleistungsbeziehung, die kraft Gesetzes hergestellt werde. Das UStG halte…
…aufgebrachten Beiträge den Gesamtaufwand der Sozialversicherung deckt. Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…
…Insofern kann man sagen, dass eine kollektive Äquivalenz zwischen Beitragsaufkommen und Sozialversicherungsaufwand angestrebt wird. Diese Vorstellung kommt in der Bezeichnung der Sozialversicherung als "Versicherung" zum Ausdruck. Beitragspflicht und Beitragsschuld sind zu unterscheiden. Die auf Versicherte und Dienstgeber entfallenden Beiträge schuldet allein der Dienstgeber (mit Ausnahmen…