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UFSW RV/1454-W/11Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2011

…ist, dass die Bw. dem Finanzamt erst anlässlich einer persönlichen Vorsprache am 9. Juli 1997 die Sortimentsumstellung (Änderung des Naturkostladens auf den Handel mit Mineralien) bekannt gegeben hat und sich auch aus den Vorbringen der Bw. in der Berufung vom 19. März 2011 ergibt, dass…

UFSW RV/0198-W/03Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…Jänner 1998 seien seitens der Gesellschafter die Einlagen einbezahlt worden und seien in das Vermögen der Geschäftsherrin übergegangen. Die Bankverbindlichkeiten hätten getilgt werden können und es seien freie Mittel zur Finanzierung der Sortimentsumstellung geblieben. Wie heute analysierbar, sei die Umstellung jedoch zu zögerlich vorgenommen worden…

UFSW RV/0196-W/03Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…Jänner 1998 seien seitens der Gesellschafter die Einlagen einbezahlt worden und seien in das Vermögen der Geschäftsherrin übergegangen. Die Bankverbindlichkeiten hätten getilgt werden können und es seien freie Mittel zur Finanzierung der Sortimentsumstellung geblieben. Wie heute analysierbar, sei die Umstellung jedoch zu zögerlich vorgenommen worden…

UFSW RV/0197-W/03Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2005

…Jänner 1998 seien seitens der Gesellschafter die Einlagen einbezahlt worden und seien in das Vermögen der Geschäftsherrin übergegangen. Die Bankverbindlichkeiten hätten getilgt werden können und es seien freie Mittel zur Finanzierung der Sortimentsumstellung geblieben. Wie heute analysierbar, sei die Umstellung jedoch zu zögerlich vorgenommen worden…

2026-0.501.131Information zu der am 01. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.501.13101.07.2026

Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1206 wurden die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung 2019/1793 wie folgt geändert: Erdnüsse und aus Erdnüssen gewonnene Erzeugnisse (1202 41 00; 1202 42 00; 2008 11 10; 2008 11 91; 2008 11 96; 2008 11 98; 2305 00…

2026-0.240.423Preiskundmachung für 29 Sorten Nikotinbeutel (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 24. März 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.240.42318.03.2026

Die KP Plattner GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die nachstehenden Tabakerzeugnisse mit Wirkung ab 1. April 2026 bestimmt: | Nikotinbeutel | Sorte | Gewicht je Packung Gramm | Preis je Packung € | 77 Apple & Mint | 13 | 7…

2020-0.773.249Information zu der am 4. Dezember 2020 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.773.24904.12.2020

Die Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301) wurde im Hinblick auf eine Änderung der Saatgutverordnung 2006 angepasst. Die Liste der Waren, die Beschränkungen nach dem Saatgutgesetz 1997 unterliegen, wurden folgendermaßen erweitert: bei Position 0713 10 10: Markerbse (Pisum sativum L. (partim), Pisum sativum) Schalerbse (Pisum sativum L…

2025-0.565.159Preiskundmachung für fünf Sorten andere Rauchtabake (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 1. August 2025)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.565.15916.07.2025

Die Schüller & Sohn GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die nachstehenden Tabakerzeugnisse mit Wirkung ab 8. August 2025 bestimmt: | andere Rauchtabake | Sorte | Gewicht je Packung Gramm | Preis je Packung € | Herbz GE45 | 2 | 17…

2026-0.232.872Preiskundmachung für 45 Sorten Nikotinbeutel (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 25. März 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.232.87218.03.2026

Die TOB GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die nachstehenden Tabakerzeugnisse mit Wirkung ab 1. April 2026 bestimmt: | Nikotinbeutel | Sorte | Gewicht je Packung Gramm | Preis je Packung € | 77 Cola Vanilla | 13 |…

2026-0.349.294Preiskundmachung für eine Sorte anderer Rauchtabak (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 22. Mai 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.349.29412.05.2026

Die Schüller & Sohn GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Sorte anderer Rauchtabak "Herbz Northern Lights" mit 29,90 € je Packung zu 8 Gramm mit Wirkung ab 1. Juni 2026 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 12. Mai 2026