RIS AI
8 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0072-K/08Rückzahlung der FB (KAB) bei fehlender Berufsausbildung und bei Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…bis 27.08.2007, Montag bis Freitag 08:00 bis 16:30 besucht." Laut einem Aktenvermerk des FA W. handelt es sich bei der Schulung um ein 3-monatiges Praktikum in einer Schulungsfirma; es würden praktische Kenntnisse für den Berufsalltag vermittelt (Bürobereich). Weiters befindet sich…

UFSW RV/3262-W/02Die Übernahme von rückzuerstattenden Ausbildungskosten durch den neuen Arbeitgeber stellt für den Dienstnehmer einen geldwerten Vorteil dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2005

…1988 erfasst. Es mache auch für den Dienstgeber keinen wirtschaftlichen Unterschied, ob er an die Schulungsfirma direkt oder an den vorherigen Arbeitgeber zahle. Das Finanzamt hat die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde angeführt, dass gemäß der Vereinbarung vom 30. März…

EAS 200Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/2-IV/4/9225.11.1992

  Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…

LStR 2002 Rz 3915.9.29 Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.29 Umschulungskosten Rz 391a: Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…

EAS 148Inländische Fortbildungskurse ausländischer Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/1-IV/4/9228.08.1992

Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…