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104 902 Treffer349 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0028-K/09Studienkosten als (vorweggenommene) Werbungskosten, Schulungsarbeitslosengeld, Einkünfte für Kontrollrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2009

…September 2003 ist somit nicht möglich. In Betracht zu ziehen ist allerdings, dass die Ausbildung der Bw. (im Rahmen einer Arbeitsstiftung) durch das Arbeitsmarktservice in Form von Schulungsarbeitslosengeld im Streitzeitraum vom 1. bis 30. Juni 2003 in Höhe von € 3.978,38 gefördert wurde…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…

UFSL RV/0140-L/07Keine Familienbeihilfe für die Zeit der ECDL-Module und der Stellensuche.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2008

…dass die Tochter des Berufungswerbers seit 10.1.2006 Teilnehmerin der AMS-geförderten Arbeitsstiftung "Qualifizierungsverbund" sei. Während der Dauer der Stiftungsteilnahme, die voraussichtlich drei Jahre betrage, erhalte diese monatlich ein Schulungsarbeitslosengeld vom AMS. Die Tochter des Berufungswerbers habe bis 7. Juli 2006 die Handelsschule besucht…

UFSL RV/0514-L/06Arbeitsmarktfördernde Maßnahmen als gemeinnützige Zweckverfolgung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…ausgeführt worden, dass der ursprüngliche Vereinszweck andere Ziele verfolgt habe und dies in erster Linie zur Absicherung für die Zukunft gedacht gewesen sei. Zum Geldfluss sei festzuhalten: Der Stiftungsteilnehmer erhalte ein Schulungsarbeitslosengeld (über AMS) sowie ein Stipendium (über Stiftung). Der Unternehmer zahle eine einmalige Eintrittsgebühr…

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…

LStR 2002 Rz 3915.9.29 Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.29 Umschulungskosten Rz 391a: Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.

LStR 2002 Rz 360–3615.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…

LStR 2002 Rz 3185.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…

LStR 2002 Rz 696–69810.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

10.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988) Rz 696: Nach § 26 Z 3 EStG 1988 gehören sowohl Ausbildungs- als auch Fortbildungskosten dann nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber diese Kosten selbst trägt, unter der Voraussetzung, dass ein überwiegend betriebliches Interesse nachgewiesen wird…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…

EStR 2000 Rz 1376–13775.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…

LStR 200212.8.7 Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.

UFSL RV/1444-L/10Ausbildung zum Fachsozialbetreuer/Behindertenbegleitung im Rahmen einer Stiftungsmaßnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 8. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 8. September 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab September 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

LStR 2002 Rz 89212.8.10 Berufsfortbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.

LStR 2002 Rz 89112.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…

LStR 2002 Rz 3375.9.5 Ausbildungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.5 Ausbildungskosten Rz 337: Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.

BFG RV/7102119/2018Berufsausübung als Grenzpolizist keine Berufsausbildung iSd FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2020Teil 2/2

Nunmehr steht die Dienstverrichtung und nicht die Berufsausbildung im Vordergrund. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass auch dieser Zeitraum aus der Sicht des Dienstgebers eine „praxisbezogene Ausbildung" darstellt. Eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 liegt aus den genannten Gründen währen des Zwischenzeitraumes der…

UFSW RV/0931-W/05Unterrichtspraktikum ist keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 FLAG, sondern Berufseinstiegsphase
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der LZ, 1000, S.pl., vom 14. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. Dezember 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…