Gemäß Art. 10 DBA-Frankreich wird bei einer mindestens 10%igen Beteiligung einer französischen Kapitalgesellschaft die Dividendenquellenbesteuerung auf 0% herabgesetzt. Die Entlastung kann an der Quelle herbeigeführt werden; denn es besteht derzeit kein zwingendes Rückerstattungsverfahren. Allerdings trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen für…
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…
Die Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden steht gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 zu, wenn die die Dividenden empfangende österreichische Kapitalgesellschaft "in Form von Gesellschaftsanteilen" mindestens zu einem Viertel an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Es muss sonach eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung vorliegen. Bedeutungslos ist die Aktiengattung…
…innerstaatlichen Recht ergebende Rechtsfolge der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit von (echten) Werteinbußen an der internationalen Schachtelbeteiligung geht nicht dadurch verloren, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zu der innerstaatlichen Steuerbefreiungsverpflichtung für internationale Schachteldividenden eine gleichartige Verpflichtung auf der Ebene des Abkommensrechtes hinzutritt. 21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde mit Wirkung ab 2004 der Anwendungsbereich der internationalen Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 auf mittelbar gehaltene Auslandsbeteiligungen ausgeweitet. Dies hat entsprechende begünstigende Auswirkungen auf alle österreichischen Kommanditgesellschaften mit Auslandsbeteiligungen. Denn damit ist jener Teil der Auslandsschachteldividenden der inländischen…
Errichtet eine börsennotierte britische Gesellschaft mit 50 Mio. S in Österreich eine Tochtergesellschaft (die weitere 150 Mio. S als Nullkuponanleihe von deutschen Anlegern aufnimmt) und wird das Gesamtkapital von 200 Mio. S als Stammkapital einer auf den Bermudas gegründeten weiteren Gesellschaft zur Verfügung gestellt, dann…
Schüttet eine in Spanien errichtete Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus, die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der…
Hat Ende November 2005 die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung…
Das am 8. Juli 1992 unterzeichnete Änderungsabkommen zum DBA-Deutschland sieht rückwirkend ab 1.1.1992 unter anderem eine Entlastung von der Quellenbesteuerung bei nach Deutschland fließende Konzerndividenden auf 5% vor. Die Änderung wird (mit rückwirkender Kraft) erst dann dem Rechtsbestand angehören, wenn sie im…
Fließen einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG, deren einziger Kommanditist eine zu 100% beteiligte deutsche GmbH ist, Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochter-GmbH zu, dann ist diese Gewinnausschüttung gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit…
Das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland, das rückwirkend ab 1. Jänner 1992 eine Herabsetzung der Quellenbesteuerung für Konzerndividenden vorsieht, ist derzeit noch nicht ratifiziert. Dies hat zur Folge, dass Dividendenausschüttungen an die deutschen Muttergesellschaften nach der geltenden Rechtslage…
Bezieht eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft Dividenden von einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft so sind diese Dividenden gemäß Art. 10 Abs. 4 DBA-Luxemburg genauso steuerfrei zu stellen, wie dies zu geschehen hätte, wenn sie von einer österreichischen Kapitalgesellschaft bezogen worden wären (Beteiligungsertragsbefreiung über die Grenze…
Wird in Tschechien ein Produktionsbetrieb in der Rechtsform einer tschechischen Kapitalgesellschaft gegründet, dem für einen zehnjährigen Zeitraum ein Investitionsanreiz in Form einer Körperschaftsteuerbefreiung zuerkannt wird, steht für die an die österreichische Muttergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen die internationale Schachtelbefreiung gem. § 10 Abs. 2 KStG zu. Es ist…
Anders als das DBA-Deutschland-2000 verknüpft Art. 15 Abs. 2 Satz 3 des DBA-Deutschland-1954 die Befreiung von Gewinnausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre österreichische Muttergesellschaft nicht mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch…
Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) sind von deutschen Gesellschaften stammende Gewinnausschüttungen in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn der österreichischen Gesellschaft das "Kapital" der ausschüttenden deutschen Gesellschaft "mindestens zu 10 von Hundert unmittelbar gehört". Der Wortlaut des Abkommens lässt offen, ob es sich…
Bezieht eine österreichische Aktiengesellschaft von ihrer 100-prozentigen tschechischen Tochtergesellschaft eine in Tschechien mit 10% an der Quelle besteuerte Gewinnausschüttung, dann kann diese tschechische Steuer in Österreich nicht zur Anrechnung gebracht werden. Dies deshalb, weil die tschechische Gewinnausschüttung gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 von…
Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre deutsche Holding-Muttergesellschaft können gemäß § 94a EStG nur im Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser…
Eine österreichische GesmbH, die niederländische Aktien in ihrem Betriebsvermögen hält, ist berechtigt, die Anrechnung einer 15%igen niederländische Quellensteuer auf die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die niederländischen Aktiendividenden entfällt, geltend zu machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt…
Bezieht eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft Dividenden aus Österreich, so steht ihr das Recht zu, gemäß Artikel 10a DBA-Deutschland eine Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer (Rückerstattung von 7%) in Anspruch zu nehmen. Das Rückerstattungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994…
Wird eine 100%ige österreichische Tochter-GesmbH einer deutschen GesmbH & Co KG (mit zwei in Deutschland ansässigen Kommanditisten) gemäß dem Umgründungssteuergesetz in eine GesmbH & Co KG umgewandelt und gilt ein in der Tochter-GesmbH angesammelter Gewinnvortrag von S 5 Mill. gemäß § 9 Abs. 5…