…Bei Geldleistungen wird die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, im Regelfall zu bejahen sein. Forderungsverzichte müssen objektiv geeignet sein, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen (Sanierungsverzichte, Forderungsverzichte zur Verlustabdeckung, auch wenn die Überschuldung dadurch nicht voll beseitigt wird). Im berufungsgegenständlichen Fall verringerten sich…
Zu den Überlegungen der Bf., dass ein Verzicht auf eine „nicht werthaltige“ Forderung zu keiner Gesellschaftsteuerpflicht führen kann, weil es auch an der Eignung zur Erhöhung der Gesellschaftsrechte mangle und es selbst bei Bejahung der Voraussetzungen des Tatbestandes an einer Bemessungsgrundlage fehle, ist weiter auszuführen…
…Bei Geldleistungen wird die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, im Regelfall zu bejahen sein. Forderungsverzichte müssen objektiv geeignet sein, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen (Sanierungsverzichte, Forderungsverzichte zur Verlustabdeckung, auch wenn die Überschuldung dadurch nicht voll beseitigt wird). Im berufungsgegenständlichen Fall verringerten sich…
Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht das ausschlaggebende Kriterium dafür, ob ein Vorgang, bei dem Kapital angesammelt wird, der Gesellschaftsteuer unterworfen werden kann, darin, dass das Wirtschaftspotential der begünstigten Gesellschaft verstärkt wird (EuGH 15.7.1982, C-270/81, Felicitas, Rn 16). Der Gerichtshof hat…
…KVG ausgeschlossen (siehe dazu VwGH 28.09.1998, 95/16/0302 und 6.10.1994, 93/16/0103). Da auch der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muß, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen (.....), ist auch bei Sanierungsverzichten i.d.R. GesStPfl. zu bejahen (.......); z. B…
26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…
26.428.4 Sanierungsgewinn 26.4.128.4.1 Allgemeines Rz 1522: Sanierungsgewinne sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind. Die Höhe des Sanierungsgewinnes ergibt sich aus der Summe der Schuldnachlässe…
…000,- fest. Begründend stellte das Finanzamt fest: „Da der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muss, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, ist auch bei Sanierungsverzichten Gesellschaftsteuerpflicht gegeben." Gegen diese Bescheide wurden rechtzeitig Berufungen erhoben und vorgebracht: „Die Muttergesellschaft der BF. GmbH, die A Deutschland, hat…
…fest: „Da der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muss, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, ist auch bei Sanierungsverzichten Gesellschaftsteuerpflicht gegeben." Gegen diesen Bescheide wurde rechtzeitig Berufung erhoben und vorgebracht: „Die Muttergesellschaft der BF., die A AG Deutschland, hat auf eine Forderung gegenüber der BF…
…Gegenleistung gegenübersteht, was gegenständlich nicht vorliegt. Da der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muss, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, wäre auch bei Sanierungsverzichten in der Regel die Gesellschaftssteuerpflicht zu bejahen, etwa bei Verzicht, um die Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren, zur Verlustabdeckung, auch…
…VwGH 28.09.1998, 95/16/0302). Da auch der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muss, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, ist auch bei Sanierungsverzichten in der Regel Gesellschaftsteuerpflicht zu bejahen, etwa bei Verzicht, um die Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren, zur Verlustabdeckung…
…VwGH 28.09.1998, 95/16/0302). Da auch der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muss, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, ist auch bei Sanierungsverzichten in der Regel Gesellschaftsteuerpflicht zu bejahen, etwa bei Verzicht, um die Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren, zur Verlustabdeckung…
…Gegenleistung liegt im gegenständlichen Fall jedoch nicht vor. Da der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muss, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, wäre auch bei Sanierungsverzichten in der Regel Gesellschaftsteuerpflicht zu bejahen, etwa bei Verzicht, um die Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren, zur Verlustabdeckung…
…Gegenleistung liegt im gegenständlichen Fall jedoch nicht vor. Da der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muss, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, wäre auch bei Sanierungsverzichten in der Regel Gesellschaftsteuerpflicht zu bejahen, etwa bei Verzicht, um die Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren, zur Verlustabdeckung…
…erhöhen. Der VwGH bejahte bei Geldleistungen idR die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen und damit die Gesellschaftsteuerpflicht, ebenso bei Sanierungsverzichten wie zum Beispiel um die Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren, zur Verlustabdeckung, auch wenn die Überschuldung dadurch nicht voll beseitigt wird, gegenüber…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Andrea Wimmer-Bernhauser, sowie die fachkundigen Laienrichter Albert Scheiblauer MLS und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache der ***1*** - GmbH, vormals ***2*** GmbH, nunmehr ***3***, vertreten durch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Kelemen & Kelemen KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Oberwart betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 wird mit 1.749…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Merkur Treuhand Wth und StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Irene Eberl, Mag. Natascha Kummer und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung des Mag. Wilhelm Lackner als Masseverwalter im Konkurs über das…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Fa. KPMG Alpentreuhand GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Körperschaftsteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Körperschaftsteuerbescheid angeführten Abgabe betragen  …