…in der Berufungsvorentscheidung angeführt werde, dass die Gutschrift der Umsatzsteuer 2/2007 zwar nur 2 Tage nach Ablauf der dreitägigen Respirofrist erfolgt sei, jedoch lägen innerhalb der letzten sechs Monate zwei weitere Säumnistatbestände vor, und zwar seien die am 15. November 2006 fällige Körperschaftsteuer in…
…25.01.2024 wurde im Wesentlichen damit begründet, dass gegenständlich von keinem geringfügigem Versehen auszugehen sei. Weil auf dem Abgabenkonto bereits mehrfach Säumnistatbestände festzustellen seien (Lohnabgaben 07/2023 fällig am 15.08.2023, überwiesen am 11.09.2023), handle es sich um keine ausnahmsweise Säumnis…
…2 % von 22.998,40 €) fest. Zur Begründung wurde im Wesentlichen festgestellt, dass am Abgabenkonto der Bw. bereits mehrfach Säumnistatbestände festzustellen seien. Liege eine wiederholte Säumigkeit bei der Entrichtung von Abgaben vor, die darauf zurückzuführen sei, dass Umsatzsteuervoranmeldungen mit Überschüssen an Vorsteuern erst nach…
…Geringfügigkeit setze voraus, dass die Säumnis ausnahmsweise und entsprechend begründet erfolgt sei. Da am Abgabenkonto jedoch bereits mehrfach Säumnistatbestände festzustellen wären – so sei die Einkommensteuervorauszahlung 1-3/2019, fällig am 15.2.2019, erst am 29.3.2019 entrichtet worden - wäre entgegen den Ausführungen im…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***6***, vertreten durch Felicitas Niedermann, Rechtsanwältin-DE, Union TAX & LAW, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City-Straße…
In der Regel beschränkt sich der Wettkundenvermittler allerdings nicht auf eine Beratung bzw. eine Informationsbeschaffung, sondern nimmt im Namen und auf Rechnung des Buchmachers (Totalisateurs) die Wetteinsätze entgegen, stellt Bestätigungen ("Wettscheine") aus und zahlt einen allfälligen Wettgewinn im Namen des Buchmachers oder Totalisateuers aus. Die…
Die Vorauszahlung an Umsatzsteuer für März 2005 wäre am 17. Mai 2005 fällig gewesen, ebenso wäre bis zum Ablauf dieses Tages dem Finanzamt per FinanzOnline eine Voranmeldung zu übersenden gewesen; beides ist nicht geschehen. Erst am 22. Juli 2005 wurde eine Voranmeldung eingereicht und verbucht…
Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.a leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und KammR Ignaz Hiller als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden gegen Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 30. Oktober 2015 gegen den Bescheid vom 9. Oktober 2015 betreffend…
Der Anlaß meiner Kontaktaufnahme ist leider ein unangenehmer, letztendlich aber aufgrund der Vorkommnisse im Anschluß an eine in unseren Kanzleiräumlichkeiten durchgeführte Umsatzsteuersonderprüfung (USO) unausweichlicher. Ich habe aus diesem Grund auch die Kontaktaufnahme per e-mail gewählt, um eine möglichst lückenlose Darstellung des Prüfungsablaufes bis hin…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. jur. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
12.8. Betreffend das Veranlagungsjahr 2011 wurden die Umsatz- und Einkommensteuererklärung dem Finanzamt Salzburg-Land am 1. Juli 2012 übermittelt und auf Basis dieser Erklärungen am 18. Juli 2012 die Umsatzsteuer mit € 3.958,67 (!) und die Einkommensteuer mit € 0,00 festgesetzt (Datenabfrage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Wolfgang Hornik, Leonard Bernsteinstr 4-6/2/5, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 28.10.2019 gegen den Säumniszuschlagsbescheid vom 09.10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra Kühberger und Mag. Günter Mateschitz in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Transportunternehmer, whft. XXX, wegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerden der X., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, und die Trias Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch, gegen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in…