…als Schausteller ist maßgebend, ob die Leistungen entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen erbracht werden. Erst die Vielfalt der bei solchen Anlässen gebotenen Schaustellungen, Belustigungen und Fahrgeschäften aller Art macht jene Personen, die bei einer solchen…
…Leistungen (Vielzahl von Belustigungen) auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen erbracht werde. Die Attraktionen der Indoor-Sportanlage würden auf den sportlichen Aspekt abzielen und weniger auf einen typischen Vergnügungspark. Daher unterlägen die Umsätze unterliegen dem Normalsteuersatz. 3…
…als Schausteller ist maßgebend, ob die Leistungen entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen erbracht werden. Erst die Vielfalt der bei solchen Anlässen gebotenen Schaustellungen, Belustigungen und Fahrgeschäften aller Art macht jene Personen, die bei einer solchen…
…beschrieben: Die Schausteller erbringen ihre Leistungen entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen mit anderen Schaustellern. Üblicherweise werden die Leistungen nicht in einer ortsgebundenen festen Anlage angeboten. Als Ausnahmen davon führen die USR (RZ 1293 ff) jedoch…
…Volksbelustigung und Unterhaltung entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen udgl. oder im Rahmen von ortsgebundenen Rummelplätzen in Gemeinschaft mit anderen Schaustellern erbracht werden. Dies trifft zB nicht zu für den Betrieb einer Sommerrodelbahn, für eine "Peep Show", für das Aufstellen von Kinderreitautomaten im örtlichen…