RIS AI
5 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1428–143310.3.8. Zirkusvorführungen und Schausteller
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…als Schausteller ist maßgebend, ob die Leistungen entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen erbracht werden. Erst die Vielfalt der bei solchen Anlässen gebotenen Schaustellungen, Belustigungen und Fahrgeschäften aller Art macht jene Personen, die bei einer solchen…

BFG RV/3100474/2024Kein begünstigter Steuersatz für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gemäß §10 Abs. 3 Z 8 UStG 1994 für einen „Indoor – Freizeitpark“ mit den Schwerpunkten Trampolin-Park, Parkour-Park und Freestyle-Park
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.09.2026

…Leistungen (Vielzahl von Belustigungen) auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen erbracht werde. Die Attraktionen der Indoor-Sportanlage würden auf den sportlichen Aspekt abzielen und weniger auf einen typischen Vergnügungspark. Daher unterlägen die Umsätze unterliegen dem Normalsteuersatz. 3…

BFG RV/1100154/2022Normalsteuersatz bei Betrieb eines Escape Rooms
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.11.2024

…als Schausteller ist maßgebend, ob die Leistungen entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen erbracht werden. Erst die Vielfalt der bei solchen Anlässen gebotenen Schaustellungen, Belustigungen und Fahrgeschäften aller Art macht jene Personen, die bei einer solchen…

UFSL RV/1355-L/09Unterliegen die Umsätze eines Indoor-Freizeitparks dem ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 Z 11 UStG 1994?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…beschrieben: Die Schausteller erbringen ihre Leistungen entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen mit anderen Schaustellern. Üblicherweise werden die Leistungen nicht in einer ortsgebundenen festen Anlage angeboten. Als Ausnahmen davon führen die USR (RZ 1293 ff) jedoch…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…Volksbelustigung und Unterhaltung entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen udgl. oder im Rahmen von ortsgebundenen Rummelplätzen in Gemeinschaft mit anderen Schaustellern erbracht werden. Dies trifft zB nicht zu für den Betrieb einer Sommerrodelbahn, für eine "Peep Show", für das Aufstellen von Kinderreitautomaten im örtlichen…