…der Verlassenschaft gibt es keinen Gesamtrechtsnachfolger (Beschluss des Bezirksgerichtes, Aktenzahl AZl.). Bei der sog „Abtuung armutshalber“ (§ 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt (§ 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge); der Zustand der ruhenden Erbschaft dauert fort (vgl. Ritz, BAO6…
…85 BAO (vgl. Ritz BAO3 § 85 Rz. 5). Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen Todesfall und Einantwortung folgt seine rechtliche Existenz (vgl. Josef Obermaier ,Zum…
…direkt verwertet, was einen Anfall beim Erben ausschließt. Im Vergleich dazu handelt es sich beim Verkauf des Grundstücks aus dem Vermögen der ruhenden Verlassenschaft, gleich ob durch einen Verlassenschaftskurator oder einen Erben, dem die Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde und gleich zu welchem Zeitpunkt, etwa…
…überlassen worden sind, ist unstrittig. 2. Rechtliche Würdigung Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen dem Todesfall und der Einantwortung folgt seine rechtliche Existenz (vgl. Obermaier…
…ausländische Gesellschaft nach den Regeln des inländischen Steuerrechts einer Personengesellschaft vergleichbar ist. Rz 7: Juristische Personen werden zur Körperschaftsteuer herangezogen. Der ruhende Nachlass bzw. die Verlassenschaft ist idR kein Steuersubjekt (siehe auch KStR 2013 Rz 115 sowie zur Zurechnung der Einkünfte sieheRz 9 ff Rz…
…als ob die für die zeitliche Zuordnung maßgeblichen Sachverhaltselemente bei ihm selbst und nicht beim ruhenden Nachlass verwirklicht worden wären. Die vom ruhenden Nachlass erwirtschafteten Überschüsse werden auch in zeitlicher Hinsicht unmittelbar beim Erben erfasst und bei diesem der Einkommensteuer unterworfen (VwGH 29.6.2005…
…Da der Kaufpreis deutlich über den vom Sachverständigen ermittelten Verkerswert liegt, gereicht das Rechtsgeschäft sowohl für den ruhenden Nachlass, als auch für allfällige Gläubiger der Verlassenschaft bzw unbekannten Erbe oder Noterben zum Vorteil ...". Dieser Beschluss vom 31.1.2020 ist vollstreckbar und rechtskräftig am 2…
…gerichtlich bestellte(n) VerlassenschaftskuratorIn, hält es das BFG für erwiesen, dass der ruhende Nachlass des verstorbenen Bf aktuell über keine(n) gerichtlich bestellte(n) VerlassenschaftskuratorIn verfügt. Schriftliche Bescheide im Abgabenverfahren werden dadurch wirksam, dass sie den im Spruch genannten Rechtsträgern, an die sie ihrem Inhalt…
…Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 19 Anm 8, Stand 1.9.2020, rdb.at). Da der ruhende Nachlass seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Einantwortung verliert, besteht er - wie im Beschwerdefall - konsequenterweise dann weiter, wenn eine Einantwortung nicht stattgefunden hat (Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008…
…der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Da gemäß § 79 BAO im Abgaben(verfahrens-)recht für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gelten, ist der ruhende Nachlass beispielsweise auch Adressat von Bescheiden (vgl etwa VwGH 25. Februar 2010, 2010/16/0029; VwGH 24. Juni…
…stellt einen materiell-rechtlichen Erwerbstitel dar. Er stellt aber keinen Erwerbstitel für die Erbschaft selbst, sondern nur für die im Beschluss bezeichneten einzelnen Bestandteile dar und führt zur Einzelrechtsnachfolge; der Zustand des ruhenden Nachlasses bleibt im Übrigen erhalten (Nemeth in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar4 (2012), §…
…über das Vorverfahren. Zu diesem Vorverfahren gehört auch die Überlassung an Zahlungs statt (§ 154 und § 155 AußStrG). Da der ruhende Nachlass seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Einantwortung verliert, besteht er - wie im Beschwerdefall - konsequenterweise dann weiter, wenn eine Einantwortung nicht stattgefunden hat (Obermaier, Zum Unterbleiben…
… 531 ABGB der ruhende Nachlass (die "Verlassenschaft nach XY" als juristische Person) als Gesamtrechtsnachfolger und Träger der Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dessen Rechtsposition fort. Diese "Verlassenschaft nach …." kann unstrittig durch einen bestellten Verlassenschaftskurator oder auch durch eine auf den Todesfall hinaus bevollmächtigte Person…
…weil § 41 Abs 2 EStG 1988 die Antragstellung durch den Steuerpflichtigen oder eben durch seinen Gesamtrechtsnachfolger (Erbe oder ruhender Nachlass) bzw durch deren Vertretung verlangt. Für die Beurteilung von Anbringen im Sinne des § 85 BAO (dazu zählt ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung) kommt es…
…Weg des § 19 BAO übergehen. Der Zustand des ruhenden Nachlasses bleibt erhalten. Die Ermächtigung des Witwers der verstorbenen ***Bf1*** durch das Verlassenschaftsgericht bewirkt nicht die Befugnis zur gesetzlichen Vertretung der Verlassenschaft nach ***Bf1*** und berechtigt diesen daher nicht zur Antragstellung nach § 41 Abs. 2 Z…
…nicht auf eine(n) gerichtlich bestellte(n) VerlassenschaftskuratorIn, hält es das BFG für erwiesen, dass der ruhende Nachlass des verstorbenen Bf aktuell über keine(n) gerichtlich bestellte(n) VerlassenschaftskuratorIn verfügt. II. Schriftliche Bescheide im Abgabenverfahren werden dadurch wirksam, dass sie den im Spruch genannten Rechtsträgern…
…verstorbenen Bf dem BFG mit, dass er sie seit deren Ableben nicht mehr steuerlich vertrete und auch vom ruhenden Nachlass nicht mit der steuerlichen Vertretung betraut gewesen sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Die Bf verstarb am 11.11.2019. Die Verlassenschaft war mit einem…
…stellt einen materiell-rechtlichen Erwerbstitel dar. Er stellt aber keinen Erwerbstitel für die Erbschaft selbst, sondern nur für die im Beschluss bezeichneten einzelnen Bestandteile dar und führt zur Einzelrechtsnachfolge; der Zustand des ruhenden Nachlasses bleibt im Übrigen erhalten (Nemeth in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar4 (2012), §…
… 153 AußstrG 2005 oder an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG 2005 überlassen, bleibt nach herrschender Auffassung der ruhende Nachlass grundsätzlich bestehen. Um wirksam im Abgabenverfahren handeln zu können - zB Abgabenerklärungen einzubringen -, bedarf die Verlassenschaft eines Vertreters. Somit ist ein Bescheid nach dem Tod des Erblassers über…
…stellt einen materiell-rechtlichen Erwerbstitel dar. Er stellt aber keinen Erwerbstitel für die Erbschaft selbst, sondern nur für die im Beschluss bezeichneten einzelnen Bestandteile dar und führt zur Einzelrechtsnachfolge; der Zustand des ruhenden Nachlasses bleibt im Übrigen erhalten (Nemeth in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar4 (2012), §…