Wird eine österreichische GmbH, die von einer kanadischen Kapitalgesellschaft über eine zwischengeschaltete spanische und niederländische Holdinggesellschaft (keine Räumlichkeiten, kein Personal) gehalten wird, nach einer Dividendenausschüttung im Jahr 2004 liquidiert, dann ist vorweg zu klären, wem die Dividendenausschüttung und die sodann folgende Auszahlung des Liquidationsüberschusses steuerlich…
Die Arbeitsrichtlinie Preislich gestaffelte Arzneimittel (VB-0234) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Vermarktungsnormengesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
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Die Arbeitsrichtlinie Marktüberwachung (VB-0720) stellt einen Auslegungsbehelf zur Verordnung (EU) 2019/1020 in Bezug auf die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen auf Grund dieser Verordnung durchzuführenden Kontrollen von in den Unionsmarkt eingeführten Produkten dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-2260 (Arbeitsrichtlinie Versand) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
1. Grundsätze der Überwachung 1.1. Antragsprinzip Alle Überwachungsmaßnahmen durch Zollstellen setzen einen entsprechenden Antrag des Beteiligten voraus.
Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
1. Allgemeines Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften, welche an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (zB §§ 131, 132 BAO) zu beachten. Die Kassenrichtlinie 2012 soll die Fragestellungen beantworten, die aufgrund der fortschreitenden…
1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1110 (»Arbeitsrichtlinie Außenhandelsrecht / Zoll) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse (VB-0311) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und BeschränkungenBeschränkungen für die Durchführung der Kontrolle von Vermarktungsnormen anlässlich der Einfuhr von Fischereierzeugnissen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89, der Verordnung (EWG…
7. Leitfaden für Teilnehmer des Kimberley-Prozesses Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten eine überarbeitete Version (Stand September 2015Juni 2021) der Leitlinien betreffend den Handel mit Rohdiamanten übermittelt. Die aktuellen Leitlinien sind im Internet unter http://www.eeas.europa.eu/blood_diamonds/docs/guidelines-on…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0690 (Zollwert) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den vom Zollamt Österreich und den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
In der Kassenrichtlinie 2012 werden die - in Folge von gesetzlichen Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und fortschreitender technischer Entwicklung - vermehrt auftretenden Fragen zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen beantwortet. Dazu werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Kriterien für die Ordnungsmäßigkeit von Registrierkassen in allgemeiner Form näher…
Die Arbeitsrichtlinie Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen ("Transitional rules") UP-4001 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
0. Übersicht Die Arbeitsrichtlinie Handelsstatistik regelt die statistische Anmeldung im Handel mit Drittstaaten und gibt auch eine Information über die statistische Anmeldung im Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
1. Rechtsgrundlagen 1.1. Einfuhr, bilaterale Regelungen Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 - in weiterer Folge in dieser Richtlinie mit "Verordnung" bezeichnet - über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern. Inkrafttreten: 09. November 1993; Datum der Veröffentlichung…
Die Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie (VB-0730) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 und des Produktpirateriegesetzes 2020 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…