…Salzburg/Erstattungen den Antrag auf Ausfuhrerstattung ab und begründete die Entscheidung mit der Nichteinhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen auf Grund einer Überschreitung der in Kapitel VII Abs 4 lit d des Anhangs zur Richtlinie 91/628/EWG vorgesehen Höchsttransportdauer von 29 Stunden. Dagegen brachte die Bf…
…um 06:30 Uhr begonnen habe. Damit könne die Verladung der Tiere - und damit der Beginn des Transports im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b) der Richtlinie 91/628/EWG - frühestens auf 06:45 Uhr angesetzt werden. Da dies erhebliche Zweifel über die…
…des Kap VII Ziff 48 Punkt 7a der Richtlinie 91/628/EWG erörtert. Die Ausführungen dazu sind für den vorliegenden Fall nur am Rande von Bedeutung, weil der konkrete Fährtransport unter die Sonderbestimmung des Kap VII Ziff 48 Punkt 7b RL 91/628/EWG fällt…
…Richtlinie 91/628/EWG (nachstehend "RL 91/628") und die Verordnung (EG) Nr. 615/98 eingehalten werden. Auf Grund der Transportdauer von mehr als 8 Stunden sei der Transportunternehmer verpflichtet, einen Transportplan nach Kapitel VIII der Richtlinie zu erstellen. Die Einhaltung der RL 91/628…
…0102 (nachstehend "Tiere" genannt) voraus, dass während des Transports der Tiere bis zu ihrer ersten Entladung im Bestimmungsdrittland Folgendes eingehalten wird: - die Richtlinie 91/628/EWG und - die vorliegende Verordnung." Nach Art 4 VO 615/98 stellt der Mitgliedstaat, in dem die Ausfuhranmeldung angenommen wird…
…auszugehen, dass die Tiere über einen Zeitraum von 49 Stunden und 30 Minuten weder gefüttert noch getränkt wurden. Darüber hinaus wäre der Zahlstelle ein weiterer Verstoß gegen die Richtlinie 91/628/EWG zur Kenntnis gebracht worden. Und zwar habe das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung…
…März 1998 dahingehend zu verstehen, dass Kapitel VII Ziffer 48 Nummer 7 Buchstabe b) des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19. November 1991 beim Transport auf dem Seeweg im direkten Linienverkehr zwischen einem geographischen Punkt der Gemeinschaft und einem im Drittland…
…Salzburg/Erstattungen den Antrag auf Ausfuhrerstattung ab und begründete die Entscheidung mit der Nichteinhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen auf Grund einer Überschreitung der in Kapitel VII Abs 4 lit d des Anhangs zur Richtlinie 91/628/EWG vorgesehen Höchsttransportdauer von 29 Stunden. Dagegen brachte die Bf…
…Richtlinie 91/628/EWG (nachstehend "RL 91/628") und die Verordnung (EG) Nr. 615/98 eingehalten werden. Auf Grund der Transportdauer von mehr als 8 Stunden sei der Transportunternehmer verpflichtet, einen Transportplan nach Kapitel VIII der Richtlinie zu erstellen. Die Einhaltung der RL 91/628…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…Begründung wird ausgeführt, die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Danach sei eine Ruhepause von 24 Stunden vorgesehen. Derartige Tätigkeiten…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…der Tiere unmittelbar bei oder nach seiner Durchführung auf dem Transportplan zu vermerken. Dies habe "zu gegebener Zeit" zu erfolgen und zudem erlaube Artikel 5 Punkt A Nummer 2 Buchstabe d) Ziffer I) erster Anstrich der Richtlinie 91/628/EWG, dass der Transportplan "vervollständigt wird"…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…stehenden Transports nachweislich wiedergibt. Nachdem in diesem Transportplan Aufzeichnungen über eine zweite Tränkung und Fütterung fehlen, ist von einer Nichteinhaltung der Richtlinie 91/628/EWG auszugehen. Da dies aufgrund der eingangs zitierten gesetzlichen Bestimmungen zwingend den Verlust der Ausfuhrerstattung zur Folge hat, war spruchgemäß zu…
…der Tiere unmittelbar bei oder nach seiner Durchführung auf dem Transportplan zu vermerken. Dies habe "zu gegebener Zeit" zu erfolgen und zudem erlaube Artikel 5 Punkt A Nummer 2 Buchstabe d) Ziffer I) erster Anstrich der Richtlinie 91/628/EWG, dass der Transportplan "vervollständigt wird"…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 13. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Belgorod in der Moskauer Zeitzone liegt. Gemäß Punkt 8 des Kapitels VII Ziffer 48 des Anhangs zur Richtlinie 91/628/EWG dürfe die zulässige Transportzeit insbesondere unter Berücksichtigung der Nähe des Bestimmungsortes im Interesse der Tiere um 2 Stunden verlängert werden. Der Beginn der Kontrolltätigkeit …
…Belgorod in der Moskauer Zeitzone liegt. Gemäß Punkt 8 des Kapitels VII Ziffer 48 des Anhangs zur Richtlinie 91/628/EWG dürfe die zulässige Transportzeit insbesondere unter Berücksichtigung der Nähe des Bestimmungsortes im Interesse der Tiere um 2 Stunden verlängert werden. Der Beginn der Kontrolltätigkeit …