…1 Pauschalierungsverordnung in diesen Fällen ein Parkkleber, der gemäß § 5 Abs 3 Pauschalierungsverordnung bei Kraftfahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut lesbar, in der rechten oberen Ecke anzubringen ist. Hinsichtlich der Art des Anbringens des Parkklebers an der von der Verordnung vorgeschriebenen…
…dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung - und dem vorgelagert -, am richtigen Anbringen des Parkklebers besteht. Werden die hiefür vorgesehenen Kontrolleinrichtungen nicht richtig angebracht, entgehen der Gemeinde Wien unter Umständen die entsprechenden Abgaben bzw ist die Einhaltung der gebotenen Vorschriften nicht überprüfbar…
…19 VStG zu berücksichtigen, dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung - und dem vorgelagert -, am richtigen Anbringen des Parkklebers besteht. Werden die hierfür vorgesehenen Kontrolleinrichtungen nicht richtig angebracht, entgehen der Gemeinde Wien unter Umständen die entsprechenden Abgaben bzw. ist die Einhaltung der…
…gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne ordnungsgemäßes Anbringen des Parkklebers abgestellt (belassen), nicht als erwiesen anzunehmen. Gleiches gilt für den Tatvorwurf betreffend 29.10.2013; war der Bf doch bereits an diesem Tag nach pauschaler Entrichtung der Parkometerabgabe und der Verwaltungsabgabe für die Ausnahmebewilligung im Besitz des Parkklebers…
…vorschriftswidrige Anbringung eines Parkklebers gem. § 5 Abs. 3 Pauschalierungsverordnung, gelten die folgenden Ausführungen sinngemäß für jedes der o.a. Verfahren. Das Bundesfinanzgericht hat nach mündlicher Verhandlung erwogen: Beweis wurde aufgenommen durch Einsichtnahme in die von der belangten Behörde vorgelegten Akten und die Einvernahme des Bf…
…mehrspurigen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gut wahrnehmbar anzubringen (unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 der Pauschalierungsverordnung). Wie die Aktenlage zeige, sei der bereits gültige Parkkleber am Beanstandungstag, dem 12.6.2015, (noch) nicht angebracht worden, weshalb dem Bf. die bloße "Ordnungswidrigkeit" im Sinne des …
…diese gut erkennbar, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. (§ 5 VO). Zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgabe und Vermeidung einer Abgabenverkürzung bedarf es gemäß den Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung nicht nur des richtigen und deutlichen Ausfüllens des Parkscheines, sondern auch…
…das Magistratische Bezirksamt für den 4./5. Bezirk sei mit Schreiben vom 8. Juni 2022 für die Verlängerung des Parkklebers eindeutig darauf hingewiesen worden, dass die Einzahlung nur dann richtig zugeordnet werden könne, wenn beim E-Banking bzw. bei der Überweisung die entsprechende zugewiesene Zahlungsreferenz…
…Bf. hätte bei einer richtigen Rechtsauskunft in jedem Fall rechtzeitig um Verlängerung seiner Ausnahmebewilligung angesucht. Symptomatisch sei auf der offiziellen Website der Stadt Wien einerseits die Rede davon, dass zwar eine automatische Verlängerung möglich sei und eine Zusendung zwei Monate vor Gültigkeitsablauf des Parkpickerls erfolge…
…Nachschau nach Parkkleber und Papierparkscheinen, Umrundung des Fahrzeuges, Eingabe der KFZ Daten, Abfrage im System nach elektronischen Parkscheinen, Abwarten der Rückmeldung des Systems, Drücken des Beanstandungsknopfes am PDA Gerät, Eingabe des Tatortes, der Ordnungsnummer und des Deliktcodes, Ausdrucken der Beanstandung, Verpacken und Anbringen am Fahrzeug…
…sichtbar anzubringen, die Parkometerabgabe nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde. Gleiches gilt für elektronische Parkscheine. Nach § 7 Abs. 3 Wiener Parkometerverordnung gilt die Abgabe in diesem Fall erst dann als entrichtet, wenn die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt wird. Die Parkometerabgabe ist mit der Verwirklichung des…
…Abs. 3 ist er gut lesbar hinter der Windschutzscheibe in der rechten oberen Ecke anzubringen. Da der Parkkleber für die Überwachungsorgane als Hilfsmittel zur Kontrolle der Abgabenentrichtung dient, folgt daraus dass der Abgabepflichtige denjenigen Parkleber, versehen mit dem entsprechenden Kennzeichen des Kraftfahrzeuges anzubringen hat, für…
…werden. Die Freischaltung des Datenträgers darf von der Behörde erst nach erfolgter Abgabenentrichtung vorgenommen werden. Demnach gilt die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe bzw. die Ausnahmegenehmigung erst ab der Freischaltung und nicht rückwirkend. § 5 Abs. 6 Pauschalierungsverordnung normiert: Anstelle der Parkkleber und Einlegetafeln gemäß Abs. 1…
…dem Wohnort des Berechtigten naheliegen Kurzparkzonen. Begünstigte Personen erhalten zum Ausweis ihrer Berechtigung nach Entrichtung der pauschalen Parkometerabgabe gemäß § 5 Abs 1 Pauschalierungsverordnung einen Parkkleber (umgsp. „Parkpickerl“), den der Berechtigte gemäß § 5 Abs 3 Pauschalierungsverordnung hinter der Windschutzscheibe in der rechten oberen Ecke anzubringen hat…
…Fahrzeuges in einer Kurzparkzone auf Grund abgabenrechtlicher Vorschriften eine Gebühr zu entrichten ist, so ist auf diesen Umstand durch das Wort gebührenpflichtig, das im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel anzubringen ist, hinzuweisen." [Grafik] § 52 Z 13e StVG zeigt das Ende einer Kurzparkzone. …
…diese gut erkennbar, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. (§ 5 VO). Zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgabe und Vermeidung einer Abgabenverkürzung bedarf es gemäß den Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung nicht nur des richtigen und deutlichen Ausfüllens des Parkscheines, sondern auch…
…diese gut erkennbar, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen (§ 5 KontrolleinrichtungsVO). Zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgabe und Vermeidung einer Abgabenverkürzung bedarf es gemäß den Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung nicht nur des richtigen und deutlichen Ausfüllens des Parkscheines, sondern auch…
…gut erkennbar, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen (§ 5 KontrolleinrichtungsVO). Zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgabe und Vermeidung einer Abgabenverkürzung bedarf es gemäß den Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung nicht nur des richtigen und deutlichen Ausfüllens des Parkscheines, sondern auch…
…diese gut erkennbar, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. (§ 5 VO). Zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgabe und Vermeidung einer Abgabenverkürzung bedarf es gemäß den Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung nicht nur des richtigen und deutlichen Ausfüllens des Parkscheines, sondern auch…
…diese gut erkennbar, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. (§ 5 VO). Zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgabe und Vermeidung einer Abgabenverkürzung bedarf es gemäß den Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung nicht nur des richtigen und deutlichen Ausfüllens des Parkscheines, sondern auch…