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EAS 2573Reziprozitätsverhältnisse gemäß § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0119-IV/4/200524.03.2005

Gemäß § 94a EStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 sind Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften bei bloß 10%iger Beteiligung nur dann von der Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen…

EAS 665Spenden an deutsche gemeinnützige Vereinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/48/4-IV/4/9505.07.1995

Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…

EAS 2451Gegenseitigkeitsabhängige 10%-Grenze des § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/7-IV/4/0420.04.2004

§ 94a EStG idF des Budgetbegleitgesetzes 2003 sieht vor, dass Gewinnausschüttungen an ausländische Kapitalgesellschaften in Österreich auch dann steuerfrei sind, wenn die empfangende ausländische Gesellschaft zu weniger als 25% (aber zu mindestens 10%) beteiligt ist; dies allerdings nur unter Gegenseitigkeitsvorbehalt. Ob Gegenseitigkeit besteht, wird nicht von…

H 587/1-IV/4/00Vorliegen von Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Ungarn; Schenkung an Einrichtungen in Ungarn
geltende FassungErlässe & InformationenErlassH 587/1-IV/4/0013.09.2000

Aufgrund der ungarischen Rechtslage [Gesetz Nr. XCIII aus 1990 (Itv.) über Gebühren] sind Schenkungen, 1. wenn bewegliche Sachen in Ungarn übergeben werden und der Erwerb zu ungarischen wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen, kulturellen oder wohltätigen Zwecken erfolgt, 2. wenn bewegliche Sachen in Ungarn an Einrichtungen übergeben werden…

EAS 392Gemeinnützige Privatstiftung mit Aktivitätsfeld in ausländischem Staat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3007/2/2-IV/4/9418.02.1994

Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…

EAS 666Deutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/7-IV/4/9505.07.1995

  Wenn im Ausland ansässige Personen mit inländischem Zweitwohnsitz ausländisches Vermögen an ihre im Ausland ansässigen Familienangehörigen übertragen, so ist Österreich grundsätzlich nur im Fall einer Reziprozitätserklärung des ausländischen Staates bereit, durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…

EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…

EStR 2000 Rz 1349–13475.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. 5.5.4a.6.2 Öffentliche Schulen und Kindergärten (§ 4a Abs. 6 Z 2 EStG 1988) Rz 1333: Öffentliche Kindergärten und Schulen (iSd Art. 14 Abs. 6 B-VG) im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit bzw. zweckgebundenen Gebarung…

EAS 2772Vermeidung des Rückzahlungssystems nach § 94a EStG in analoger Anwendung der Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0547-IV/4/200609.11.2006

Hat die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann…

EAS 3145Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH an eine deutsche KG mit einer schweizerischen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0729-IV/4/201018.03.2010

…deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in Anwendung des richtlinienkonform interpretierten § 94a EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer entlastet werden (EAS 2630 und EAS 3110). Unter EAS 3110 wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin der deutschen KG nicht ohne weiteres berechtigt ist, auf der Grundlage…

LStR 2002 Rz 12022–1202642.6.4.2 Zuordnung von Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Steuerpflichtigen, für den die Übermittlung mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA) erfolgt ist (§ 18 Abs. 8 Z 3 lit. a EStG 1988). Zur Möglichkeit, eine Zuwendung bei einem anderen Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, als bei demjenigen, für den die Übermittlung erfolgt ist…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98 Abs 1 Z 8 EStG 1988). DBA Schweiz neu; Anrechnungshöchstbetrag Sachverhalt Die Schweiz wendet bei der Besteuerung einen Monatssteuersatz an, der je nach Betragshöhe progressiv…

EStR 2000 Rz 1350–13605.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988) 5.5.4c5.5.4b.1 Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung Rz 1349d1350: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung einer privatrechtlichen Stiftung oder einer anderen vergleichbaren Vermögensmasse (Stiftung). Privatrechtliche Stiftungen sind insbesondere Stiftungen nach dem…

EAS 3207Zeitverschobene Doppelbesteuerung bei Stiftungszuwendungen an den deutschen Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0497-IV/4/201121.02.2011

Erhält der in Deutschland ansässige Stifter und Letztbegünstigte einer österreichischen Privatstiftung eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung, dann fallen die zugewendeten Einkünfte unter die "Dividendenregel" des Art. 10 DBA-Deutschland, derzufolge die österreichische Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen und in dieser Höhe in Deutschland anzurechnen ist (EAS 2965). Wird…

VereinsR 2001 Rz 2341.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988) Rz 234: Zur Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff bis 1349. Randzahlen 235 bis 252: entfallenderzeit frei

EAS 719Anwendung von § 48 BAO im Fall von inländischen Zweitwohnsitzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/52/1-IV/4/9520.09.1995

Das BM für Finanzen sieht es nicht als seine Aufgabe an, den Zuzug von Steuerausländern durch Errichtung inländischer Zweitwohnsitze steuerlich in besonderem Maße zu fördern. Aus dieser Erwägung wird daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

Überträgt eine deutsche Bank-Kapitalgesellschaft, die sich von ihren Beteiligungen an Nichtbanken trennen muss, ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft zu Buchwerten auf eine dem Konzernverbund angehörende deutsche Kapitalgesellschaft mit deutscher Muttergesellschaft, so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß…

KStR 2013 Rz 609–61313.5 Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…

EAS 2336Schenkung deutscher Mitunternehmeranteile und von Geldvermögen aus deutschen Quellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 238/2-IV/4/0325.08.2003

Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…