…Entgelt und der hierauf entfallende Steuerbetrag durch die bereits ausgehändigten Voraus- oder Anzahlungsrechnungen abgedeckt sind und die Beträge vor Leistungserbringung vereinnahmt wurden. Nach Leistungserbringung ist begrifflich eine Anzahlung nicht mehr möglich. Für Beträge nach Leistungserbringung ist für Zwecke des Vorsteuerabzuges eine Schluss- oder Restrechnung erforderlich.
…Blatt 29 ff des Strafaktes). Teilweise wurden von GW jun. hinsichtlich des, nach einer von ihm beim Kaufabschluss getätigten Anzahlung noch offenen Restrechnungsbetrages auch Ermächtigungen zum Lastschrifteinzug für das Konto 56 bei der Raika Ws, BlZl. 78, erteilt, wobei als Kontoinhaber gegenüber der Lieferfirma wiederum…
Artikel 265 Abrechnung (Artikel 215 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 46 und 48 des Zollkodex kontrolliert die Überwachungszollstelle die Abrechnung gemäß Artikel 175 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der…
5.3. Inhalt und Form der Abrechnung Die Abrechnung hat, sofern die Überwachungszollstelle keine abweichende Regelung trifft, folgende Mindestangaben zu enthalten: Referenzhinweis auf die Bewilligung (GZ bzw. Nr. der Zollanmeldung); die Bemessungsgrundlagen (Menge, KN-Code, Ursprung, Zollwert und Zollsatz) der Einfuhrware(n) (IM/EX-Verfahren…
5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch AWIT Allgemeine Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H., 1060 Wien, Capistrangasse 4/9, vom 31. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2007 betreffend Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Das…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schuldnerberatung Tirol, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein betreffend Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
11.12. Unrichtiger Steuerausweis 11.12.1. Erhöhter Steuerausweis Rz 1733: Der Unternehmer schuldet für einen Umsatz grundsätzlich jenen Steuerbetrag, der sich bei Heranziehung des Entgeltes unter Anwendung des entsprechenden Steuersatzes ergibt. Hat der Unternehmer jedoch in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch I-GmbH, gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Baden Mödling vom 13. Juni 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Auf Grund des Antrages vom 5. Jänner 1999 wird festgestellt, dass die…
Artikel 175 Abrechnung (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) In Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX, der aktiven Veredelung EX/IM ohne Standardinformationsaustausch gemäß Artikel 176 oder der Endverwendung wird…
Dass die ***1*** Umsätze des Jahres 2010 ursprünglich nicht versteuerte, was bei einer Betriebsprüfung offenkundig wurde und eine nachträgliche Verrechnung mit Umsatzsteuer aufgrund der Beanstandungen der Prüfungsorgane im Jahr 2012 nach sich zog, beweist noch nicht, dass die nachträglichen Rechnungen auch rechtsrichtig (im Hinblick auf…
28.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988) 28.6.1 Anrechnung Rz 7574: Auf die durch Veranlagung festgesetzte Einkommensteuerschuld werden angerechnet: Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen; die Anrechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Vorauszahlungen entrichtet sind. Die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. April 2006 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr, vom 17. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 3. März 2009 betreffend Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid des Finanzamtes X. vom 3. März 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K-GmbH, vertreten durch H-GmbH, gegen den Abrechnungsbescheid des Finanzamtes Mödling vom 10. Oktober 2003 nach der am 27. Juni 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird nicht Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch JP, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 16. April 2012 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
5. Abrechnung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 175 | Art. 265 | - | - | Anhang 71-06 | - | - 5.1. Allgemeines Der Inhaber einer Bewilligung zur Inanspruchnahme einer aV IM/EX oder aV EX…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ST, vertreten durch FR, vom 13. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Juni 2005 betreffend Rückzahlung eines Guthabens gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als…
8.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 8.2.1 Wesen der Verbindlichkeitsrückstellungen Rz 3313: Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein. Verbindlichkeitsrückstellungen sind daher Rückstellungen, die gebildet werden auf Grund privatrechtlicher Verpflichtungen auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage (zB Rechts…