…0148). Dies kann insbesondere auf Regisseure, Regieassistenten und Choreographen zutreffen. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Theaterdirektoren, Verwaltungspersonal von Theatern, technisches Bühnenpersonal, Mitglieder des Bedienungspersonals von Kabaretts, Showbühnen und Nachtlokalen (zB Barkeeper, Bardamen), Tanzlehrer, Bedienstete von Tanzschulen, Billeteure, sonstiges Hilfspersonal, weiters Regisseure, Regieassistenten, Tonmeister, Tontechniker…
…von Theatern, technisches Bühnenpersonal, Mitglieder des Bedienungspersonals von Kabaretts, Billeteure, Regieassistenten, Tonmeister, Tontechniker und Filmgeschäftsführer nicht zu dieser Berufsgruppe gehören. Gegen die Berufungsvorentscheidung stellte der Berufungswerber den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Er führte in der Begründung aus, das…
…da die Bw. im gesamten Verfahren trotz Vorhalt keine konkreten überprüfbaren Unterlagen über die Tätigkeit der teilnehmenden Personen vorlegte. Mangels Nachweis einer betrieblich veranlassten Reise der Herren A und Cj (Regieassistent) nach Ah, wird der erklärte Reiseaufwand als betrieblich nicht veranlasst berücksichtigt. Inwieweit zusätzliche Vorbereitungen…
…Sprungbrett für die Arbeit als Regisseurin zu nutzen. Eine Kommilitonin habe die gleiche Ausbildung im Jahr 2016 abgeschlossen und sei bereits Regieassistentin im Y.Theater in Wien bei einem Einstiegsgehalt von EUR 2.600,-- pro Monat brutto. Sie habe nach 10 Unterrichtsjahren bei voller Lehrverpflichtung…