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UZK-DAKapitel 4 Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…a des Zollkodex) Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen werden Bewilligungen für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung unter der Voraussetzung erteilt, dass der Zustand der in das Verfahren übergeführten Waren unverändert bleibt. Zulässig sind jedoch Reparaturen und Wartungen einschließlich Instandsetzungen und Einstellarbeiten sowie Maßnahmen zum Erhalt der Waren…

UZKKapitel 4 Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…von Waren in das oder aus dem Zollgebiet der Union untersagen. (2) Die vorübergehende Verwendung ist nur zulässig, wenn a)keine Veränderungen der Waren beabsichtigt ist, außer der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, b)die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren…

UZK-IATitel VII Besondere Verfahren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…258 Erforderliche Unterlage für eine mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung (Artikel 22 Absatz 2 des Zollkodex) Wird der Antrag auf eine Bewilligung der vorübergehenden Verwendung in Form einer mündlichen Zollanmeldung gestellt, so ist die Unterlage gemäß Artikel 165 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 vom…

UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren des…

UZK-DAKapitel 2 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt wurden (Artikel 89 Absatz 8 Buchstabe c des Zollkodex) Für die Überführung der Waren in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung ist keine Sicherheit zu leisten, a)wenn die Zollanmeldung mündlich oder durch eine in Artikel 141 genannte…

UFSZ2L ZRV/0012-Z2L/03Zollschuldentstehung gemäß Art. 204 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 ZK für einen im Zollverfahren nach Art. 718 ZK-DVO eingeführten LKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.12.2006

…Pflichten aus der bezüglich des in Rede stehenden drittländischen Sattelzugfahrzeuges erfolgten Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung nach Art.718 ZK-DVO zu erfüllen hatte und demgemäß sie diese auch nicht verletzen konnte. Wenn das Hauptzollamt Wien in seinem Eingangsabgabenbescheid dazu auf die "Haftungsnorm" des…

ZK-25007. Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…China-Taiwan ist die Zollstelle der Überführung gleichzeitig Überwachungszollstelle. 7.2. ZollaufsichtZollamtliche Überwachung Im Hinblick auf die Einhaltung der jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen zwischen vollständiger und teilweiser Befreiung von den Eingangsabgaben ist der gesamte Verlauf des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung zollamtlich zu überwachen. Die…

UZKArtikel 251 Zeitraum des Verbleibs von Waren in der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des Verbleibs von Waren in der vorübergehenden Verwendung (1) Die Zollbehörden setzen den Zeitraum fest, innerhalb dessen die in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren wiederausgeführt oder in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt sein müssen. Dieser Zeitraum muss ausreichend lang sein, damit das Ziel der bewilligten Verwendung…

UZKArtikel 145 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

…vorübergehenden Verwahrung enthält - außer wenn die Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung nicht gilt - eine Bezugnahme auf jegliche summarische Eingangsanmeldung, die für die gestellten Waren abgegeben wurde, es sei denn, sie haben sich bereits in der vorübergehenden Verwahrung befunden oder sind bereits in ein Zollverfahren…

UZK-DAArtikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben (Artikel 211 Absatz 1 und Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Bewilligung für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Waren erteilt, die nicht alle…

UZK-IAArtikel 192 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 192 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (Artikel 145 des Zollkodex) Wird eine Zollanmeldung nach Artikel 171 des Zollkodex vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben, können die Zollbehörden diese Anmeldung als Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung behandeln.

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

…stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser Bewilligung ist einerseits über die Sicherheit, die der inländische…

UZKArtikel 147 Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…werden. (2) Unbeschadet des Artikels 134 Absatz 2 dürfen Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, nur solchen Behandlungen unterzogen werden, die zu ihrer Erhaltung in unverändertem Zustand bestimmt sind, ohne dass ihre Aufmachung oder technischen Merkmale verändert werden. (3) Der Bewilligungsinhaber nach Artikel…

ZK-25000. Übersicht, Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Systematik Systematik des Zollkodex Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung ist nach der Systematik des Zollkodex ein "besonderes Verfahren" (Art. 5 Z 16 UZK iVm Art. 210 Buchstabe c UZK). Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung gilt nur einfuhrseitig. Waren mit Status Unionsware, die vorübergehend ausgeführt werden…

UZK-IAKapitel 4 Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Artikel 215 des Zollkodex) (1) Für Schienenbeförderungsmittel, die aufgrund eines Abkommens zwischen der Union und Schienenbeförderungsleistungen erbringenden Beförderern aus Nicht-Unionsländern gemeinsam verwendet werden, kann die vorübergehende Verwendung erledigt werden, wenn Schienenbeförderungsmittel gleicher Art oder gleichen Wertes wie diejenigen, die einer im Zollgebiet der Union…

UZKArtikel 252 Höhe der Einfuhrabgaben im Falle der vorübergehenden Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des Einfuhrabgabenbetrags festgesetzt, der auf diese Waren erhoben worden wäre, wenn sie zum Zeitpunkt der Überführung in die vorübergehende Verwendung zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden wären. Dieser Betrag ist für jeden Monat oder angefangenen Monat zu entrichten, in dem sich die Waren in der…

ZK-25000.5. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

0.5. Begriffsbestimmungen Vorübergehende Verwendung (vV) Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung Bewilligungsinhaber Eine Person, der eine Bewilligung erteilt worden ist. Inhaber des Verfahrens Person, die für eigene Rechnung eine Zollanmeldung zur Überführung in die vorübergehende Verwendung abgibt, Person, für deren Rechnung (direkt vertretene Person) eine Zollanmeldung…

UZK-DAAnhang 71-01 Unterlage für mündlich zur vorübergehenden Verwendung angemeldete Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 71-01 Unterlage für mündlich zur vorübergehenden Verwendung angemeldete Waren [Grafik]   [Grafik]  

UZK-DAAbschnitt 2 Endverwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Endverwendung Artikel 239 Verpflichtung des Inhabers der Bewilligung für die Endverwendung (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Bewilligung für die Endverwendung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Inhaber der Bewilligung zusagt, einer der folgenden Verpflichtungen nachzukommen: a)die Waren…

UZKAbschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren Artikel 144 In die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren Nicht-Unionswaren befinden sich vom Zeitpunkt ihrer Gestellung an in der vorübergehenden Verwahrung.