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UFSW RV/3019-W/02Die Prämienrückstellung für die Mitarbeit der Ehegattin wird nicht anerkannt, da keine vertragliche Grundlage für die Verpflichtung gegenüber einem Dritten nachgewiesen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…Rahmen des neuen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 1996 vom 1. Februar 2001 die in der Handelsbilanz per 31.12.1996 ausgewiesene Prämienrückstellung in Höhe von S 571.000,- für die Mitarbeit der Ehegattin mit der Begründung aufgelöst, dass diese einem Fremdvergleich nicht standhält. Der Bw…

KStR 2013 Rz 1356–136525.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…

KStR 2013 Rz 1366–137325.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.1.625.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Rz 1366: Gemäß § 153 VAG 2016 sind Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie…

KStR 2013 Rz 1374–138425.3.2 Prämienrückerstattungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.225.3.2 Prämienrückerstattungen 23.3.2.125.3.2.1 Allgemeines Rz 1374: Das Wesen der Prämienrückerstattung besteht darin, dass dem Versicherungsnehmer jene Prämienteile rückerstattet werden, die zur Deckung der mit der Leistung der Versicherungsunternehmen verbundenen Aufwendungen nicht benötigt werden (Rückerstattung "überhobener…

KStR 2013 Rz 1350–135525.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…

EStR 2000 Rz 3301–33128 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

8 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988) 8.1 Allgemeine Grundsätze 8.1.1 Rückstellungsarten Rz 3301: Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Ungeachtet der für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende bestehenden unternehmensrechtlichen Rückstellungspflicht ist…

UFSW RV/1976-W/02Gewährleistungsrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X GmbH, in W, vertreten durch Libertas Intercount Revisons- und Beratungs- GmbH, 1010 Wien, Teinfaltstrasse 4, vom 29. November 2000 und 29.Dezember 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 2. November 2000 betreffend…

EStR 2000 Rz 3402–34058.6.4.2 Gelockertes Prinzip der Dauerdeckung - § 14 Abs. 7 Z 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

8.6.4.2 Gelockertes Prinzip der Dauerdeckung - § 14 Abs. 7 Z 2 und 3 EStG 1988 Rz 3402: Die Wertpapierdeckung muss grundsätzlich durchgehend während des gesamten Folgejahres vorhanden sein (Prinzip der Dauerdeckung). Beträgt die Wertpapierdeckung im Wirtschaftsjahr auch nur vorübergehend (bereits ab einem vollen…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…

EStR 2000 Rz 3313–33298.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

8.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 8.2.1 Wesen der Verbindlichkeitsrückstellungen Rz 3313: Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein. Verbindlichkeitsrückstellungen sind daher Rückstellungen, die gebildet werden auf Grund privatrechtlicher Verpflichtungen auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage (zB Rechts…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

Nach Ansicht des Finanzamtes ist überdies bei unter einer auflösenden Bedingung stehenden Verbindlichkeiten generell die Bildung einer Rückstellung und nicht der Ausweis einer Verbindlichkeit geboten, weil es sich bei Verbindlichkeiten, die auflösend bedingt sind, um eine ungewisse Verbindlichkeit iS des § 198 Abs 8 Z 1…

UFSS RV/0513-S/07Auflösung einer gewinnmindernd geltend gemachten Rückstellung im Jahr des Wegfalls des Grundes für die Bildung der Rückstellung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2013Teil 1/3

Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, vertreten durch Z, vom 12. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch M vom 7. September 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Nicht zutreffendes löschen, ggf…

UFSL RV/0770-L/11Rückstellung für Schadenersatzansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011Teil 2/3

Mit Schreiben vom 17. Mai 2011 wurde wie folgt geantwortet: Punkt 1: Rechtsgrundlagen Keine Anmerkungen Punkt 2: Chronologie der Ereignisse Urgenz des Strafantrages: Wie im Protokoll vom 20. September 2007 dargelegt sei, hätte der italienische rechtliche Vertreter der Berufungswerberin, Dr. Q., den gegenständlichen Strafantrag vertraulich…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 2/2

Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…

UFSW RV/3165-W/10Pensionsrückstellung bei Abfindungsmöglichkeit vor Beendigung der Aktivzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 1. März und 15. April 2010 sowie 7. April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 22. Jänner und 10…

EStR 2000 Rz 3330–33358.5 Vorsorge für Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien12.01.2009

8.5 Vorsorge für Abfertigungen 8.5.1 Allgemeines 8.5.1.1 Abfertigungsverpflichtungen und Vordienstzeiten Rz 3330: Die Bildung einer Abfertigungsrückstellung nach § 14 Abs. 1 EStG 1988 ist nur zulässig für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche für Abfertigungsansprüche, die den gesetzlichen (kollektivvertraglichen) Abfertigungsansprüchen dem Ausmaß…

UFSL RV/0770-L/11Rückstellung für Schadenersatzansprüche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 1. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz, vertreten durch Amtspartei, vom 5. August 2010 betreffend Körperschaftsteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die…

EStR 2000 Rz 3447–34818.8 ABC der Rückstellungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

8.8 ABC der Rückstellungen Abbruchkosten Rz 3447: Für konkret erwartete Aufwendungen (zB auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung) sind Rückstellungen zu bilden (vgl. Entfernungspflicht, Miet- und Pachtverhältnis, Abschnitt 8.2.1). Nicht umfasst von der Höhe der Rückstellung ist der Wertverlust der abgebrochenen (entfernten) Anlagen…