…Ein Anwendungsfall des als "Besteuerungsvorbehalt" konzipierten Methodenwechsels nach § 10 Abs. 5 KStG 1988 kann nicht vorliegen, da dieser nur Portfolioinvestitionen (Investitionen unter 10% Beteiligung) und nicht Direktinvestitionen (Investitionen ab 10% Beteiligung, die zu schachtelbefreiten Gewinnausschüttungen nach § 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 führen) betrifft. …
2.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011) 2.1.3.3.1. Allgemeines Rz 60: Ein Pensionsinvestmentfonds ist ein aus bestimmten liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen…
7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…
2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…
2.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge 2.1.3.3.3.1. Allgemeine Voraussetzungen Rz 68: Gemäß § 108g EStG 1988 sind Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung iSd § 108h EStG 1988 einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person unter bestimmten Umständen prämienbegünstigt. Auch Pensionsinvestmentfonds iSd § 168 InvFG…
Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH&CoKG, die ausschließlich dadurch vermögensverwaltend tätig ist, dass sie das aufgebrachte Kapital in deutsche "Zielfonds" investiert, die ihrerseits ebenfalls in der Rechtsform von Personengesellschaften betrieben werden und die ihre Finanzmittel als Private Equity und Joint Venture Kapital…
7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
…der Niederlassungsfreiheit beschränkt sich zufolge dieser Urteilsbegründung daher nicht nur auf Direktinvestitionen; vielmehr sind auch Fälle geschützt, in denen bloße Portfolioinvestitionen vorliegen. Die Schutzwirkung der Niederlassungsfreiheit kommt damit einer (Auslandskapital aufnehmenden) Kapitalgesellschaft ungeachtet des Umstandes zu, ob das Kapital von Groß- oder Kleininvestoren stammt. In…
Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs.2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis…
Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen…
…insbesondere Direktinvestitionen in Form der Beteiligung an einem Unternehmen durch Besitz von Aktien, die die Möglichkeit verschafft, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft und deren Kontrolle zu beteiligen, sowie Portfolioinvestitionen, d. h. der Erwerb von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt allein in der Absicht einer…
…insbesondere Direktinvestitionen in Form der Beteiligung an einem Unternehmen durch Besitz von Aktien, die die Möglichkeit verschafft, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaft und deren Kontrolle zu beteiligen, sowie Portfolioinvestitionen, d. h. der Erwerb von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt allein in der Absicht einer…
…Verwaltungspraxis des BMF und der Literatur die Offenlegung der Kapitalerträge zur Einkommensteuer nicht erfolgt sein müsse und dass nach der untersuchten Judikatur des EuGH und Literatur für Kapitalanlagen in Form von Wertpapieren (soweit es sich um Portfolioinvestitionen handle) auf einem Depot in der Schweiz bzw…
…Verwaltungspraxis des BMF und der Literatur die Offenlegung der Kapitalerträge zur Einkommensteuer nicht erfolgt sein müsse und dass nach der untersuchten Judikatur des EuGH und Literatur für Kapitalanlagen in Form von Wertpapieren (soweit es sich um Portfolioinvestitionen handle) auf einem Depot in der Schweiz bzw…
…Es muss die Möglichkeit bestehen, sich tatsächlich an der Verwaltung dieser Gesellschaften oder deren Kontrolle zu beteiligen; reine Portfolioinvestitionen (Finanzinvestitionen wie die Vergabe von Darlehen, Gewährung von Genusskapital oder stille Einlagen) sind hier nicht erfasst. Regelungen über die "Zulassung von Wertpapieren" sind solche über die…
…als Direktinvestitionen in Gesellschaften ist danach kennzeichnend, dass sie dem Investor die Möglichkeit geben, sich tatsächlich an der Verwaltung oder Kontrolle der Gesellschaft zu beteiligen; reine Portfolioinvestitionen, die keine derartige Möglichkeit vermitteln, stellen demnach keine Direktinvestitionen dar (Schneider in Mayer, Kommentar zu EU- und EG…