AlleRichtlinienErlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-Entscheidungen1UFS-Entscheidungen1Amtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0269-S/02Familienbeihilfe nur für Fortbildung in einer Fachschule. Fachschule ist eine Bildungseinrichtung im Sinne § 58 und § 59 SchOG. Die Polierschule der Bauakademie des Lehrbauhofes Salzburg erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2003
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Familienbeihilfe Jänner 1999 bis März 1999 und Jänner 2000 bis März 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
BFG RV/5100039/2022WIFI-Tageslehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung - keine Berufsfortbildung iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.06.2023
…2020, § 2, RZ 45 - 47, werde ausgeführt: "Die Polierschule der Bauakademie des Lehrbauhofes Salzburg erfülle nicht die Voraussetzung einer Bildungseinrichtung iSd § 58 und § 59 SchOG (UFS 30.4.2003, RV/0269-S/02). Der Besuch der einjährigen Meisterklasse der Berufspädagogischen Bundeslehranstalt für Bekleidungsgewerbe sei für…