…angesehen, dass eine Psychotherapieausbildung weit über das Berufsbild einer "Personalleiterin" hinausgeht und somit ein ganz anderer Berufszweig angestrebt wird." Es wird auf die Begründung der Rechtsmittelerledigung für das Jahr 2001 verwiesen und nochmals zitiert. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob…
…Eine Bestätigung des damaligen Arbeitgebers (***GmbH***) über die Anzahl der HomeOffice-Tage wurde trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Behörde nicht vorgelegt. Dem Schreiben vom 20.11.2022 ist eine Bestätigung von Mag. ***Name*** (ehemalige Personalleiterin der ***GmbH***) vom 13.11.2022 angeschlossen. Darin wird bestätigt…
…eine Bestätigung ihres Arbeitgebers vorzulegen, ob ihr im Kalenderjahr 2019 ein Arbeitszimmer/Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wurde. Folgende Bestätigung wurde von der Bf vorgelegt: "Ich, S. war von 2016-2021 Personalleiterin der X. GmbH. Fr. Bf war während dieser Zeit meine Mitarbeiterin. Hiermit bestätige ich…
…dieser Ausbildung nicht gesehen. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat diese Ausbildung nicht angeordnet. Mein ehemaliger Chef ist nicht mehr im Unternehmen. Die damalige Personalleiterin ist in Karenz. Es wird schwierig sein diese Bestätigung zu erhalten. Aber wie sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können, hat die Ausbildung berufsbegleitend…
…ist berufsbegleitend organisiert und praxisorientiert (http://www.bildungsmanagement.ac.at/studienangebote/universitaetslehrgaenge-msc-ma/beratungswissenschaften-msc/mediation-konfliktregelung.html) Als Zielgruppen werden • Personen mit abgeschlossenen Ausbildungen in psychosozialen und pädagogischen Berufen, in Beratungs- und Gesundheitsberufen • Führungskräfte, UnternehmerInnen, UnternehmensberaterInnen, PersonalleiterInnen • RechtsanwältInnen, NotarInnen, WirtschaftstreuhänderInnen • PsychologInnen, PsychotherapeutInnen • Betriebsräte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 27. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 30. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte mit…